Hintergrund des Streits ist eine Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zum Schutz der seltenen Haubenlerche. Die Verfügung besagt, dass Katzen im südlichen Teil von Walldorf bis Ende August nicht mehr ins Freie dürfen. So soll verhindert werden, dass die Katzen die dort lebenden und brütenden Haubenlerchen jagen und erlegen.
Walldorfer Bürgermeister: Verfügung "realitätsfremd"
Wer seine Katze im Geltungsbereich nicht einsperrt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen. "Realitätsfremd“ nennt das der Bürgermeister der Stadt, Matthias Renschler (FDP). Man habe als Stadt zwar keinen Einfluss auf die Allgemeinverfügung des Kreises, sei davon aber nicht begeistert und wolle versuchen, eine mildere Lösung für die betroffenen Katzen und ihre Besitzer zu finden.
Das will auch der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf: Er hält das Freigänger-Verbot für unverhältnismäßig, will das nun juristisch prüfen lassen und dagegen vorgehen. Außerdem weist der Verein darauf hin, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet seien, sich über die Verfügung zu informieren und das Recht haben, fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Wegen brütender Haubenlerchen Walldorfer müssen ihre Katzen einsperren
Im Walldorfer Süden (Rhein-Neckar-Kreis) brüten Vögel, die vom Aussterben bedroht sind. Deshalb müssen Katzenbesitzer ihre Haustiere dort nun monatelang einsperren. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Katzenbesitzerin schockiert über das Verbot
Auch Katzenbesitzerin Regine Tredwell aus Walldorf will notfalls vor Gericht gegen das Freilauf-Verbot kämpfen. Sie hat zwei Katzen und findet das Verbot schrecklich. "Ich bin extrem frustriert, schockiert und stinksauer. Das Ganze ist null gerechtfertigt," sagte die Architektin dem SWR. Ihre beiden Katzen seien schon sehr alt und streunten sowieso nur ums Haus. "Aber das können sie jetzt nicht mehr. In 13 Jahren haben die beiden mir sowieso nur 3 Mäuse gebracht."
Landestierschutzbeauftrage: "Viel Stress für Katzen"
Auch die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord übt Kritik an der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises. "Es ist sehr kritisch, Katzen länger einzusperren. Das bedeutet erheblichen Stress und Leid, wenn man den Freigang völlig beschneidet," sagte Stubenbord am Mittwoch. Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg weist die Kritik zurück.
"Für den Fortbestand der Haubenlerche kommt es auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an."
Naturschutzbund unterstützt Entscheidung des Landkreises
Der Naturschutzbund springt dem Landkreis bei und äußert Verständnis für die Entscheidung über das Freilauf-Verbot für Katzen. Grundsätzlich müsse sich in der Landwirtschaft etwas ändern, damit Agrarvögel wie die Haubenlerche, aber auch der Kiebitz und die Feldlerche, eine Zukunft haben, so der Nabu. "Feld- und Wiesenbrüter zählen zu den am stärksten gefährdeten Vogelarten im Land." Der Naturschutzbund betonte, die Katze sei ein zusätzlicher negativer Faktor. Es liege aber nicht an der Hauskatze, dass die Haubenlerche in Baden-Württemberg großflächig ausgestorben sei.