Ein Prozess am Amtsgericht Trier gegen eine 88 jährige wegen Katzenvergiftung ist eingestellt worden (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa Bildfunk, Hauke-Christian Dittrich)

Wegen brütender Haubenlerchen

Walldorfer müssen ihre Katzen einsperren

Stand

Im Walldorfer Süden (Rhein-Neckar-Kreis) brüten Vögel, die vom Aussterben bedroht sind. Deshalb müssen Katzenbesitzer ihre Haustiere dort nun monatelang einsperren. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Neckar-Kreis als Untere Naturschutzbehörde am 14. Mai erlassen. Demnach müssen Katzenhalter dafür sorgen, dass ihre Vierbeiner ab sofort bis zum Ende der Brutzeit, also bis Ende August, das Brutgebiet der Haubenlerchen nicht betreten. Das Verbot gilt laut Verfügung auch in den kommenden Jahren für den Zeitraum zwischen April und Ende August.

Eingezäuntes Gelände in Walldorf (Foto: SWR)
Eingezäuntes Gelände in Walldorf

Bußgeld von 500 Euro angedroht

Dass die Behörde es ernst meint, steht außer Frage: Werden frei laufende Katzen in diesem Areal gesichtet, droht sie den Haltern mit einem Bußgeld von 500 Euro. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt Walldorf an die Katzenbesitzer appelliert, ihre Tiere in der Brutzeit nicht rauszulassen. Dass sie aber mit einem Bußgeld droht, ist neu. Jörg Bayer, Referatsleiter der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises sagte dem SWR, es gebe schon Möglichkeiten, die Halter ausfindig zu machen. Viele Katzen seien tätowiert oder hätten einen Chip, den der Tierarzt auslesen könne. Auch könne man den Katzen nachgehen, um ihr Zuhause zu finden.

Sollte eine Katze eine Haubenlerche verletzen oder töten, droht dem Eigentümer gar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, so steht es in der Allgemeinverfügung.

Haubenlerche (Foto: picture-alliance / Reportdienste, picture-alliance / Reportdienste - Horst Jegen)
Um sie geht es: Die vom Austerben bedrohte Haubenlerche

Wer - etwa per GPS-Daten - nachweisen kann, dass seine Katze das betroffene Gebiet im Walldorfer Süden nicht betritt, kann sich vom Ausgangsverbot befreien lassen. Alternativ ist es auch erlaubt, die Katze an der Leine zu führen

Schwetzinger Katzenauffangstation: Kein Verständnis

Mehrere Monate Hausarrest für Katzen, die am liebsten draußen streunen - lässt sich das überhaupt einhalten? Die Vorsitzende der Arche Noah Katzenauffangstation in Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis), Ursula Gruß, kann sich das nicht vorstellen.

"Wenn ein Tier den Freigang gewohnt ist und plötzlich in den vier Wänden bleiben soll, kann es aggressiv oder auch depressiv werden. Viele fangen ihrer Erfahrung nach schon nach wenigen Tagen an, unsauber zu werden und auf die Menschen loszugehen."

Die Expertin rät, sich viel Zeit für Katzen zu nehmen, die plötzlich nicht mehr rausdürfen. Für den zwangsweise verordneten Hausarrest hat sie kein Verständnis. Natürlich müssten Tiere geschützt werden, aber zum Beispiel Raben seien viel "gefährlicher" für andere Tiere als Katzen. Auch viele Walldörfer sehen diese Anordnung kritisch.

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