Das Land Baden-Württemberg will psychisch kranke Straftäter unterbringen

Heidelberg will keinen Maßregelvollzug im "Faulen Pelz"

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Der Streit um das frühere Gefängnis in Heidelberg geht in die nächste Runde. Die Stadt lehnt die Nutzung des "Fauler Pelz" genannten Komplexes für Straftäter im Maßregelvollzug ab.

Der Maßregelvollzug ist für psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter vorgesehen. Heidelberg sehe "keine Möglichkeit, im ehemaligen Gefängnis Fauler Pelz in der Altstadt kurzfristig Plätze für den Maßregelvollzug einzurichten", so schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Neuer Antrag erforderlich

Die Stadt habe das dem Sozialministerium Anfang November mitgeteilt. Die Stadt Heidelberg argumentiert, dass für die Einrichtung eines Maßregelvollzugs ein neuer Antrag nach der Landesbauordnung gestellt werden müsse. Für die Nutzung des Gebäudes als Gefängnis besteht längst kein Bestandsschutz mehr – die Gefängnisnutzung sei 2015 dauerhaft beendet worden.

Der "Faule Pelz" in Heidelberg (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Uwe Anspach)
Im "Faulen Pelz" könnten schon bald psychisch kranke Straftäter untergebracht werden

Sozialministerium will schnell Zugriff

Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg geht dagegen davon aus, dass Straftäter schon in einem halben Jahr dort untergebracht werden könnten.

Bauvorbescheid bereits erteilt

Die Universität Heidelberg hat aber bereits vor einiger Zeit Ansprüche auf die Nutzung des Gebäudes angemeldet. Die Nutzung durch die Uni sei bereits in Planung, bestätigt die Stadt, der Bauvorbescheid sei bereits erteilt worden. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Land wird abgelehnt.

Heidelberg mit Ankunftszentrum genug belastet

Heidelberg sei bereits beim Ankunftszentrum für Flüchtlinge im neuen Stadtteil Patrick-Henry-Village ein verlässlicher Partner. Dessen Integration in den neuen Stadtteil stelle eine enorme planerische Herausforderung dar. Für eine weitere Landesaufgabe in Heidelberg sehe man sich nicht imstande.

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SWR