Um Streit zu vermeiden, hat das baden-württembergische Sozialministerium bei der Stadt Heidelberg einen Bauantrag gestellt. Dabei geht es um die Nutzung des Gebäudes für den Maßregelvollzug.
Land will Rechtssicherheit schaffen
Man sei allerdings immer noch der Meinung, dass man keinen solchen Antrag benötige, so das Ministerium am Montag. Weil die Stadt Heidelberg das aber anders sehe, werde man sich in diesem Punkt bewegen. Ziel sei es, eine möglichst einvernehmliche und vor allem rechtssichere Grundlage für die Nutzung des ehemaligen Gefängnisse in der Heidelberger Altstadt zu bekommen.
Ministerium contra Stadt Heidelberg Unterbringung suchtkranker Straftäter: Rechtsstreit zwischen Stadt und Land um "Faulen Pelz" droht
Die Stadt Heidelberg und die Landesregierung streiten über die Nutzung des Ex- Gefängnisses "Fauler Pelz". Nun war das Thema im Sozialausschuss - und bald vielleicht auch vor Gericht.
"Die Stadt kann bestätigen, dass ein Bauantrag eingegangen ist. Das Baurechtsamt als örtlich zuständige Behörde wird den Antrag nun prüfen und darüber entscheiden. Eine Voraussage, wie lange die Prüfung dauert, kann aktuell nicht gegeben werden. Ebenso wird die Stadt selbstverständlich keine Prognosen über einen möglichen Ausgang des Prüfverfahrens abgeben."
Die Stadt Heidelberg hatte sogar mit einem Baustopp gedroht, wenn das Land keinen entsprechenden Bauantrag stelle. Sie strebt die lang geplante Nutzung der Immobilie durch die Universität an und lehnt eine Einrichtung für suchtkranke Straftäter mitten in der bei Touristen beliebten historischen Altstadt ab.
So berichtete SWR Aktuell am 22.3.2022 über das Thema:
Stadt: Mehr als nur Übergangslösung
Da das Land Baden-Württemberg mehrere Millionen Euro in den "Faulen Pelz" investiere, geht die Stadt davon aus, dass es sich nicht nur um eine Übergangslösung bis 2025 handele.
Hintergrund der Diskussionen ist der Mangel an Therapieplätzen in Psychiatrischen Zentren. Das Land könne sich in diesem Zusammenhang keine längeren Rechtsstreitigkeiten leisten, hieß es weiter.
FDP-Landtagsfraktion kritisiert: viel Zeit verloren gegangen
Ein Sprecher der Stadt Heidelberg betonte, an dem derzeitigen Punkt des Konfliktes um die Nutzung des "Faulen Pelzes" habe man schon vor einem halben Jahr gestanden. Damals habe das Land eine Bauvoranfrage gestellt, mit der grundsätzlich geklärt werde, ob der Bauherr überhaupt wie geplant bauen darf. Dann sei die Anfrage aber durch das Ressort von Minister Manfred Lucha (Grüne) zurückgezogen worden.
Auch aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion ist trotz der Dringlichkeit viel Zeit verloren gegangen. "Das wird der Sozialminister erklären müssen, wenn weitere Anträge auf Freilassung bewilligt werden müssen, weil der Standort nicht rechtzeitig fertig wurde", sagte der FDP-Gesundheitsexperte Jochen Haußmann.
Regierungspräsidium könnte zugunsten der Landesregierung entscheiden
Das Sozialministerium sieht sich somit nach Angaben von Montag gezwungen, den Weg über den Paragrafen 37 im Baugesetzbuch zu wählen. Mittels der Paragraf-37-Regelung kann von bauplanungsrechtlichen Vorschriften und damit von der Planungshoheit der Kommunen abgewichen werden - vorausgesetzt, die baulichen Anlagen dienen wichtigen Anliegen des Landes oder des Bundes. Diese besondere öffentliche Zweckbestimmung liegt nach Auffassung des Sozialministeriums vor, das seinen Bauantrag an die Stadt in der Hoffnung gestellt hat, dass das Regierungspräsidium im Fall einer Absage der Stadt Weisung erteilt.
Dafür gibt es laut Ministerium gute Gründe. So bestehe die Gefahr, psychisch kranke Straftäter mangels Unterbringungsmöglichkeiten vorzeitig in Freiheit entlassen zu müssen. Im ehemaligen Gefängnis sollen 80 Plätze für suchtkranke Straftäter eingerichtet werden. Auf Plätze warten derzeit schon 98 Patienten. Die Nutzung soll in diesem Sommer beginnen und bis Juni 2025 dauern.