Land informiert über Nutzungsvorhaben
Das Sozialministerium will heute über die Arbeiten in dem landeseigenen früheren Gefängnis in der Heidelberger Altstadt informieren. Bis zu 75 Insassen des Maßregelvollzugs sollen im "Faulen Pelz" untergebracht werden. Das sind meist psychisch kranke Straftäter. Es gebe zurzeit verstärkten Bedarf an solchen Plätzen. 120 solcher Straftäter würden in Baden-Württemberg in normalen Gefängnissen einsitzen. Stadt wehrt sich

Stadt Heidelberg wehrt sich
Die Stadt Heidelberg akzeptiert das nicht. Sie argumentiert, dass für die Einrichtung eines Maßregelvollzugs ein neuer Antrag nach der Landesbauordnung gestellt werden müsse.
Sozialministerium: Abweichende Rechtsauffassung
Das Sozialministerium spricht nur von Instandsetzungsarbeiten für eine Zwischennutzung im "Faulen Pelz". Für diese brauche das Land keine Baugenehmigung. Eine schriftliche Anhörung der Stadt Heidelberg sei bislang nicht eingegangen. Das Sozialministerium werde dann seine von der Stadt Heidelberg abweichende Rechtsauffassung darlegen.

Instandsetzung hat schon begonnen
Unterdessen haben aber die Baumaßnahmen schon begonnen. Heidelberg will deshalb die Arbeiten in dem denkmalgeschützten Gebäude einstellen lassen. Zuvor erhalte das Sozialministerium zwei Wochen Zeit, sich zur Sache zu äußern.
Regeln würden für alle gelten, betont die Stadt Heidelberg in einer Pressemitteilung. Das Land könne mit seiner Immobilie nichts machen, was über den allgemein gültigen Rechtsrahmens hinausgeht.
"Fauler Pelz" ist Kulturdenkmal
Das ist ein Kulturdenkmal, da muss jede Arbeit angezeigt werden. Das ist bisher nicht erfolgt. Wir wissen gar nicht was passiert. Wir sehen, dass dort Aktivitäten stattfinden. Deswegen die klare Anfrage an das Land: Kann es denn sein, dass tatsächlich Bauarbeiten vorgenommen werden, die nicht genehmigt sind?