Außenansicht Fauler Pelz in Heidelberg (Foto: SWR)

Regierungspräsidium Karlsruhe im Bauausschuss

Maßregelvollzug im "Faulen Pelz" in Heidelberg? Stadt will Rechtsmittel einlegen

Stand

Nächste Runde im Dauerstreit um die künftige Nutzung des Heidelberger Ex-Gefängnisses "Fauler Pelz": Die Stadt will jetzt rechtlich gegen das Land vorgehen.

Im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss des Heidelberger Gemeinderats waren am Dienstagabend zwei Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu Gast. Matthias Burkard, Leiter des Bau-Referats der Behörde, erklärte den Stadträten, warum sich das Regierungspräsidium rein rechtlich hinter die Pläne des Landes stellen wird. Die Pläne sehen bekanntlich vor, im "Faulen Pelz" auf drei Jahre befristet suchtkranke Strafgefangene im Maßregelvollzug unterzubringen.

"Gefahr für öffentliche Sicherheit"

Burkard sagte, man schließe sich den Argumenten des Sozialministeriums an, wonach eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bestehe, weil im Land ein akuter Platzmangel in Maßregelvollzugseinrichtungen herrsche. Dadurch, so Burkard, mussten allein in diesem Jahr 17 suchtkranke Straftäter vorzeitig entlassen werden, weil es zu wenig Therapieplätze gibt. Im Jahr zuvor (2021) seien deswegen 30 Straftäter entlassen worden. Seine Behörde habe sämtliche alternativen Möglichkeiten der Unterbringung geprüft. Ergebnis: Es gebe zum "Faulen Pelz" keine Alternative.

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Gemeinderat Heidelberg stimmte für Baustopp

Bürgermeister Jürgen Odzsuck (CDU) erklärte daraufhin, dass die Stadt gemäß einem Beschluss des Gemeinderats am 2. Juni nun Rechtsmittel einlegen will. Der Gemeinderat hatte in jener Sitzung mit großer Mehrheit für einen einstweiligen Stopp des Bauantrags des Landes für den Maßregelvollzug gestimmt. Sie will die Räumlichkeiten des ehemaligen Gefängnisses, das mitten in der Altstadt steht, der Universität zur Verfügung stellen.

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Laut Lucha "akuter Mangel an Therapieplätzen" im Land

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte in dieser Sitzung dagegen für einen befristeten Maßregelvollzug im "Faulen Pelz" für etwa 80 suchtkranke Straftäter geworben - ab Sommer 2022 bis 2025. Laut Regierungspräsidium werde es aber wohl bis Ende dieses Jahres dauern, bis der "Faule Pelz" baulich für den Maßregelvollzug umgestaltet ist.

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Stadt Heidelberg glaubt nicht an befristete Nutzung

Die Stadtverwaltung glaubt aber angesichts von elf Millionen Euro Investitionen des Landes in den "Faulen Pelz" nicht an eine befristete Nutzung für den Maßregelvollzug. Viele Stadträte befürchten, dass daraus eine "Dauerlösung" werden könnte.

Vertragsentwurf des Landes zum "Faulen Pelz"

Bürgermeister Odzsuck teilte am Dienstag (28. Juni) mit, er habe am Montagabend (27. Juni) einen Vertragsentwurf des Sozialministeriums zum "Faulen Pelz" erhalten. Darin komme auch die von der Stadt geplante Nachnutzung des Ex-Gefängnisses für die Universität zur Sprache. Es sei aber zu kurzfristig, auf Inhalte dieses Vertragsentwurfs bereits im Bauausschuss einzugehen.

Stadt Heidelberg: Vertragsentwurf muss noch geprüft werden

Am Mittwoch teilte die Stadt auf SWR-Anfrage mit, dieser Vertragsentwurf müsse noch "detailliert geprüft werden." Eine "Rückkopplung mit dem Gemeinderat" habe hierzu noch nicht stattfinden können. Davon hänge ab, ob die Stadt diesen Entwurf als "Verhandlungsgrundlage" nehme oder ein Klageverfahren vorbereite.

Eingriff in Planungshoheit "schwer nachvollziehbar"

Der Eingriff in die kommunale Planungshoheit und die dem Land gewährte baurechtliche Sonderstellung seien schwer nachzuvollziehen, erklärte Odszuck.

Ein Flur im aufgelassenen Gefängnis Fauler Pelz in Heidelberg (Foto: SWR)
Flur im ehemaligen Gefängnis "Fauler Pelz" in der Heidelberger Altstadt

"Fauler Pelz": "Besondere öffentliche Zweckbestimmung"

Rechtliche Voraussetzung für das Abweichen vom Baugesetzbuch ist die besondere öffentliche Zweckbestimmung für eine bauliche Anlage des Bundes oder des Landes, wie das Regierungspräsidium Karlsruhe erläuterte. Konkret: Das Regierungspräsidium teilte bereits vor der Bauausschuss-Sitzung am Dienstag vorab mit, es gebe - "auch unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit" - einen "besonderen öffentlich-rechtlichen Handlungsbedarf."

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SWR