Auf die Besitzer der Katze kommt jetzt eine Strafe von 500 Euro zu. Das hat eine Sprecherin des Landratsamts am Montag bestätigt.
Das Tier sei nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung mehrfach in dem Bereich gesehen worden, in dem auch die Haubenlerchen brüten. Die Untere Naturschutzbehörde gehe deshalb von einer "erhöhten Gefährdungssituation" für die Haubenlerche und ihre Jungvögel aus. Die Besitzer seien vorab durch Mahnungen auf den Verstoß aufmerksam gemacht worden.

Bundesweites Aufsehen
Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt. Und sie ist nicht unumstritten: Seit Mitte Mai dürfen Katzen nicht mehr durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen - es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen. Und zwar im Zeitraum von April bis August.