Die Tat hatte im Januar für großes Entsetzen gesorgt. Nun ist klar: Juristische Konsequenzen wird es nach der Amoktat auf dem Heidelberger Uni-Campus im Januar nicht geben. Die zuständige Heidelberger Staatsanwaltschaft gab am Montag bekannt, dass sie das Ermittlungsverfahren eingestellt habe. Es gebe keine Hinweise auf weitere Täter. Auch der Waffenhändler in Wien wird nicht weiter belangt. Der Verkauf der Waffen an den 18-Jährigen Täter in Wien war laut Staatsanwaltschaft Heidelberg nach österreichischem Gesetz grundsätzlich erlaubt.
Bei der Amoktat in Heidelberg auf dem Unigelände im Neuenheimer Feld war eine 23-jährige Studentin mit den Waffen getötet worden. Der Täter erschoss sich im Anschluss selbst. Acht Kommilitonen der getöteten Frau erlitten leichte Verletzungen. Das Motiv des Schützen ließ sich nicht mit vollständiger Sicherheit klären. Das Todesopfer und der Täter kannten sich nicht.
"Abkühlphase" nicht eingehalten
Nach Abschluss des Kaufvertrags muss ein Waffenverkäufer in Österreich in einem Zeitraum von drei Tagen prüfen, ob ein Waffenverbot gegen den Käufer besteht - in Österreich wird dieser Zeitraum "Abkühlphase" genannt. Dagegen habe der Verkäufer verstoßen.
Zum Amoklauf entschlossen
Allerdings, so die Staatsanwaltschaft, sei der 18-Jährige schon seit längerer Zeit zur Begehung des Amoklaufs entschlossen gewesen. Dadurch sei der Zweck der "Abkühlphase", nämlich Spontan-Taten zu verhindern, nicht berührt worden. Zudem habe der 18-Jährige beim Kauf erklärt, die Waffen für die Jagd benutzen zu wollen.
Keine Auffälligkeiten gezeigt
Er habe beim Kauf der Waffen auch keine Auffälligkeiten gezeigt, die darauf hindeuteten, was er wirklich vorhatte. Umfangreiche Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Täters hätten keine Hinweise auf weitere Beteiligte ergeben, die sich strafbar gemacht haben könnten.