Der Angeklagte vernahm das Urteil im Gerichtssaal des Mannheimer Landgerichts regungslos. In seinem letzten Wort sagte er: "Ich kann dazu nichts sagen. Es ist so lange her." Der Mann wurde wegen diverser Waffendelikte und fünf Fällen der Volksverhetzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung, dazu eine Geldstrafe von 1.500 Euro, sowie 150 Arbeitsstunden plädiert. Die beiden Anwälte des Angeklagten hatten sich für eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 750 Euro ausgesprochen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe gestanden.
Hauptverfahren begann im Januar
Das Hauptverfahren gegen den 71-Jährigen und seine drei Komplizen hatte Anfang des Jahres begonnen und ist zum Teil bereits beendet. Das Landgericht Mannheim hatte die drei Komplizen zu Bewährungsstrafen von bis zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie sollen angeblich aus Angst vor Anarchie Waffen und Munition gehortet haben – ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Die drei Männer hatten vor Gericht die Vorwürfe gestanden. Der selbsternannte "Druide" wird der Gruppierung der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zugeordnet, die den deutschen Staat, sein Rechtssystem, Regierungen, Parlamente und die Polizei nicht anerkennt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich ein Angeklagter wegen des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig gemacht hat und ein weiterer des vorsätzlichen Besitzes eines Flammenwerfers. Ein Dritter wurde wegen des unerlaubten Überlassens von Munition an einen Unberechtigten verurteilt.
Mannheimer Landgericht fällt Urteile gegen Mitangeklagte Bewährungsstrafen für mutmaßliche "Reichsbürger"
Am Landgericht Mannheim ist am Freitag der Prozess gegen vier mutmaßliche "Reichsbürger" wegen unerlaubten Erwerbs von Munition und Waffenbesitzes fortgesetzt worden. Der angeklagte "Druide aus Schwetzingen" gilt als Haupttäter.
Verfahren gegen "Druiden" wurde abgetrennt
Nach dem Abtrennen und Abschluss des Verfahrens der drei Mitangeklagten wurde die Verhandlung gegen den "Druiden", der als Anführer der Gruppe gilt, am Freitag mit dem Urteilsspruch gegen ihn beendet. Der 71-Jährige hatte bereits Verstöße gegen das Waffenrecht eingeräumt und durch seinen Anwalt wissen lassen, dass er sich schon 2017 bei einem Haftprüfungstermin von Aussagen distanziert habe, die aus Anklage-Sicht volksverhetzend waren.
Anklage auch wegen rassistischer und antisemitischer Aussagen
Der Mann war unter anderem wegen rassistischer und antisemitischer Positionen angeklagt. Er soll auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Nach früheren Angaben soll er zudem im Internet den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019 begrüßt haben.
Selbstgebaute Gewehre, Schießkugelschreiber, Wühlmaus-Fallen
Bei einer Razzia im Januar 2017 waren bei dem Hauptangeklagten und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Darunter waren Schießkugelschreiber, zu Schussapparaten umgewandelte Wühlmaus-Fallen und selbstgebaute Gewehre.
Angeklagte befürchteten Invasion von Außerirdischen oder Russen
Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versucht haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer Invasion autark zu leben. Er und seine Sympathisanten hielten angeblich auch ein Eindringen etwa von Russen oder Außerirdischen nach Deutschland für möglich, gegen die sie sich mit den gesammelten Waffen verteidigen wollten.