Die Stadt Mannheim hat erneut zur Ausgangssperre gegriffen, eine Allgemeinverfügung ist am Mittwochabend erlassen worden: Zwischen 21 und 5 Uhr darf in Mannheim ab Freitag, Null Uhr, nur unterwegs sein, wer einen triftigen Grund dafür hat - beispielsweise, wer zur Arbeit muss. Die Ausgangssperre soll zunächst bis zum 11. April gelten. Angesichts der steigenden Inzidenz habe man mit der Maßnahme nicht weiter warten können, so die Stadt.
Mannheim meldet höchsten Inzidenzwert der Region
Aktuell - Stand Donnerstagabend - liegt die Inzidenzzahl in Mannheim bei 167,1. Der Wert steigt seit Tagen kontinuierlich an. Die Stadt Mannheim weist außerdem darauf hin, dass als weitere Maßnahmen eine Maskenpflicht an Grundschulen und für Kita-Beschäftigte eingeführt wurde. Die Kindertagesstätten sind nur noch zur Notbetreuung geöffnet. Gleichzeitig ist geplant, dass die Schnelltests an Schulen und Kitas ausgeweitet werden.
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Verschärfte Regeln im Rhein-Neckar-Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis hatte deshalb eine Verschärfung der Corona-Regeln angekündigt: Der Corona-Inzidenzwert lag drei Tage über 100. Die neuen Regeln gelten bereits. Treffen darf es nur aus einem Haushalt mit einer weiteren Person geben. Termin-Einkäufe gibt es aktuell nicht mehr, Museen, Galerien und Zoos sind geschlossen, ebenso Sportanlagen.
Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen haben außerdem geschlossen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Und Friseurbetriebe dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
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Neckar-Odenwald-Kreis nimmt Lockerungen zurück
Auch im Neckar-Odenwald-Kreis lag die die Sieben-Tage-Inzidenz die vergangenen Tage weiter über 50. Deshalb sind die Lockerungen für den Handel dort ebenfalls zurückgenommen worden. Einkaufen zu einem vereinbarten Termin bleibt laut Kreisverwaltung aber möglich. Bestellte Artikel kann man ebenfalls weiterhin abholen.
Wie der Kreis weiter mitteilte, ist auch der Besuch von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Sportanlagen dürfen für den kontaktarmen Individualsport nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten genutzt werden - zuvor waren zehn Personen erlaubt.