Die Mehrzahl der eingegangenen Eilanträge, so ein Sprecher, betraf Betriebs-Untersagungen, also das aktuelle Verbot, beispielsweise ein Hotel oder ein Fitnessstudio zu betreiben. In vielen Fällen sei es auch um die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Versammlungen, den Betrieb von Kitas und Schulen, um Quarantäne und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gegangen.
Letztere hatte der Mannheimer VGH Anfang der Woche gekippt. Insgesamt, so der Sprecher, seien bisher gut 270 Eilverfahren im Zusammenhang mit Corona eingegangen.
Zusätzlicher Senat
Zuletzt hatten die Entscheidung für die Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Möglichkeit, Hundesalons unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen zu dürfen, für Aufsehen gesorgt.
Wegen dieser zusätzlichen Arbeitsbelastung waren dem VGH im Dezember drei zusätzliche Richter zugesprochen worden. Der VGH ist für die Fälle zuständig, in denen sich Bürger gegen staatliche Entscheidungen wehren wollen. Er ist die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz in Baden-Württemberg und ist dem Bundesverwaltungsgericht nachgeordnet.