Die Betreiberfirma hatte ihre Kunden Ende vergangenen Jahres aufgefordert, das Parkhaus bis Ende Januar zu räumen. Fahrzeuge, die Anfang Februar nicht weg waren, wurden geräumt. Das Amtsgericht hat am Montag über die Klage eines Mieters entschieden, dessen Auto aus seiner verschlossenen Park-Box entfernt wurde.
Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab
Der Vorsitzende Richter hat die einstweilige Verfügung des Mieters gegen die Mannheimer Parkhausbetriebe abgelehnt. Die Mannheimer Parkhausbetriebe seien nicht für das Abschleppen des Fahrzeuges verantwortlich. Somit seien diese auch nicht in der Lage, das Auto zurückzubringen. Hierfür sei vermutlich der Investor, der das Gelände gekauft hat, zuständig. Dies ginge aus den Unterlagen des Abschleppdienstes hervor.
Ärger um kurze Kündigungsfrist
Nach Angaben der Anwälte des Klägers hätte den Mietern eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zugestanden und nicht nur von einem Monat. Die Betreiberfirma beruft sich bei der vorzeitigen Kündigung auf ihre Geschäftsbedingungen. Viele Dauerparker der Tiefgarage sind sauer. Aufgrund der kurzfristigen Kündigung ihrer Stellplätze hätten sie nur einen Monat Zeit gehabt, sich nach Alternativen umzusehen, so die Kritik.
Flucht- und Rettungswege nicht benutzbar
Die Collini-Center-Tiefgarage ist offiziell seit dem 1. Februar aus Sicherheitsgründen gesperrt. Grund hierfür sind der bevorstehende Abriss des Bürokomplexes und der Abbau des Schutzgerüsts an der Fassade. Nach Angaben des Projektleiters sind die Flucht- und Rettungswege ohne das Gerüst nicht mehr sicher benutzbar.