Karlsruhe

Nach Mord in Sinsheim: BGH bestätigt Urteil gegen 14-Jährigen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen einen 14-Jährigen bestätigt, der im Februar 2021 in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) einen 13-Jährigen erstochen hatte. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des BGH hervor. Das Landgericht hatte den Jungen nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Die Tat hatte sich in einem Waldstück bei Sinsheim ereignet. Offiziell wurde Eifersucht als Motiv angegeben. Das Opfer war in den Wald gelockt worden. Dort stach der Ältere dem jüngeren Opfer sieben Mal in den Rücken und Halsbereich. Er hatte die Tat anfangs bestritten und später zum Teil gestanden. Der Prozess hatte nicht öffentlich stattgefunden. Theoretisch besteht bei jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer früheren Entlassung auf Bewährung - in diesem Fall aber frühestens, wenn ein Drittel der Strafe verbüßt ist.

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SWR