In den Kliniken der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises können stationär behandelte Patienten nicht mehr besucht werden - mit wenigen Ausnahmen.
Ausnahmen gelten für Angehörige von Patienten, die im Sterben liegen oder von Palliativpatienten, Begleitpersonen eines kranken Kindes oder Personen, die eine Schwangere während der Geburt begleiten. Auch für Patienten, die in der Notaufnahme eingeliefert werden, gebrechliche oder demente Patienten sind Ausnahmen möglich.
2G-Plus für Besucherinnen und Besucher
Für Besucherinnen und Besucher mit einer Ausnahmeregelung gilt die 2G-plus-Regel. Sie müssen vollständig geimpft oder genesen sein und dazu einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen.
Planbare Eingriffe werden verschoben
Die Lage in den Kliniken sei sehr ernst, die Intensivstationen ausgelastet und die Infektionszahlen stiegen weiter. Man arbeite an der Belastungsgrenze und planbare Eingriffe würden bereits verschoben, so der Ärztliche Direktor des Heidelberger Universitätsklinikums Prof. Dr. Ingo Autenrieth.
Heidelberger Mediziner: Impfpflicht fürs Personal, Intensivbetten freihalten
Entscheidung schwierig, aber unverzichtbar
Um sowohl Patienten als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, habe man sich für das generelle Besuchsverbot entschieden, so der Ärztliche Direktor des Agaplesion Bethanien Krankenhauses Heidelberg Prof. Dr. Jürgen Bauer. Er ist Leiter des "Interklinischen Stabs“, eines Gremiums aus Vertretern aller Kliniken der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises.
"Es war eine schwierige Entscheidung, wohlwissend, dass dies für viele unserer Patienten eine zusätzliche große Belastung darstellt, die aber in der aktuellen Lage unverzichtbar ist.“
Besuchsverbot in Mannheim
In Mannheim gilt bereits seit vergangener Woche ein Besuchsverbot im Universitätsklinikum, am Diako Mannheim und im Theresienkrankenhaus. Auch bei ambulanten Terminen sind bis auf wenige Ausnahmen keine Begleitpersonen mehr zulässig.
Erneute Corona-Einschränkungen Besuchsverbot an allen Mannheimer Akut-Kliniken
Wegen der deutlich gestiegenen Corona-Infektionen gilt an Mannheimer Akut-Kliniken erneut Besuchsverbot. Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis setzen noch auf 2G.
Ausnahmen und 3G-Regel
Ausnahmen gelten für Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken. Die Regelung gilt auch bei Kindern in der Notaufnahme, bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Sie dürfen von einer Person begleitet werden. Auch bei Geburten ist weiterhin eine Begleitung durch eine nahe stehende Person möglich. Für alle Ausnahmen gilt die 3G-Regel.