Dadurch wird die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die den Betrieb von Hundesalons und Hundefriseurläden verbietet, außer Vollzug gesetzt. Und zwar dahingehend, dass Ladenbesitzer ihre Dienstleistung anbieten dürfen, wenn eine kontaktlose Übergabe der Hunde innerhalb fester Zeitfenster erfolgt. Vorab muss ein Termin vereinbart werden, damit nicht mehrere Hundehalter aufeinander treffen.
Gericht wertet "Schleusenbetrieb" als zulässiges Argument
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Klägern - zwei Hundesalonbetreibern aus Mössingen (Kreis Tübingen) und Filderstadt (Kreis Esslingen) - recht gegeben. Die Besitzerin des Hundesalons aus Mössingen hatte vorgetragen, dass in ihrem Salon keine einen Infektionsweg begründenden Kontakte zwischen Menschen stattfinden. Sie habe bereits im März 2020 einen "Schleusenbetrieb" zur Übergabe der Tiere eingerichtet. So komme kein Kontakt zwischen Menschen zustande. Die Bezahlung erfolge auf Rechnung oder über andere Wege des kontaktlosen Zahlens. Termine würden mit Pufferzeit so vergeben, dass es keine Kontakte zwischen Kunden gebe.
Das Kernargument der Klägerseite: Es gebe keine begründete Befürchtung einer Covid-19-Übertragung von Hund auf Mensch. Das Landessozialministerium hatte zuvor dagegen gehalten, dass es nicht vermittelbar sei, wenn Hundesalons öffnen - Friseursalons für Menschen aber geschlossen bleiben.
Vergleich mit "Click & Collect"
Die Richter verglichen die Situation der Frau aus Mössingen mit Abholangeboten (Click & Collect), die mittlerweile in Baden-Württemberg zugelassen sind. Vergleichbares Hundesalons nicht zu gestatten, verstoße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Ausschlaggebend: Mensch-zu-Mensch-Übertragung
Außerdem gingen das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundesregierung gegenwärtig übereinstimmend davon aus, dass es bisher keine Hinweise darauf gebe, dass Haustiere das neuartige Coronavirus übertragen könnten. Bei der Übertragung des Virus sei der Kontakt von Mensch zu Mensch ausschlaggebend. Das unterscheide Hundefrisiersalons auch von Friseurbetrieben für Menschen, die weiterhin ausnahmslos geschlossen sind.