Es geht um drei gerichtliche Verfahren. Eines dreht sich um die Hunde des Rechtsanwalts. Der angeklagte Anwalt hatte einem Neckargemünder Stadtrat per einstweiliger Verfügung die Aussage verboten, dass seine Hunde frei herumlaufen und bissig seien. An Eides statt versicherte der Anwalt, dass dies nicht zutreffend sei. Ob das stimmt, ist Gegenstand des Prozesses.
Anklage: Gemeinderatssitzung falsch dargestellt
In einem zweiten Fall habe er in einem Gerichtsverfahren als Anwalt den Verlauf einer Gemeinderatssitzung falsch dargestellt, so die Staatsanwaltschaft. In einem dritten Fall geht es um einen Streit mit Nachbarn.
14 Zeugen geladen
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht sind insgesamt 14 Zeugen geladen, darunter der Neckargemünder Bürgermeister Frank Volk und der Ordnungsamtsleiter der Stadt sowie ein Stadtrat. Das Verfahren wird am Donnerstag, 17. Februar fortgesetzt.
"Neckargemünd im Aufbruch"
Der angeklagte Anwalt engagiert sich in der Kommunalpolitik und hat die Initiative „Neckargemünd im Aufbruch“ gegründet. Thomas Ax will 2024 bei den Bürgermeisterwahlen in Neckargemünd antreten und wirbt dafür im Internet und in der Bevölkerung.
Auch Immobiliengeschäfte
Der Angeklagte ist zudem in Immobiliengeschäften aktiv und ist Eigentümer des früheren Gasthauses „Zum Schwanen“ am Neckar, das Sitz seiner Kanzlei und anderer Unternehmungen ist. Mit der Stadt Neckargemünd gab es Auseinandersetzungen, weil er keine Genehmigung für einen Neubau für ein Hotel bekam.

Einstweilige Verfügung oft genutzt
Die Anklage greift drei Fälle aus einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle auf. Der angeklagte Rechtsanwalt nutzt seit Jahren das Mittel der einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten mit Nachbarn oder in anderen Auseinandersetzungen.
Streit mit Stadtrat
Die Einstweilige Verfügung gegen einen Neckargemünder Stadtrat geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2019 zurück, bei dem die Katze des Stadtrats möglicherweise von den Hunden des Angeklagten gejagt und getötet worden ist. Das konnte vor Gericht nicht bewiesen werden. Vom Vorwurf, die tote Katze dann entsorgt zu haben, ist der Rechtsanwalt in einen Prozess vor dem Landgericht Heidelberg aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Mehrere Zeugen allein zum Hunde-Vorfall
Später versuchte der angeklagte Anwalt dem Stadtrat die Aussage verbieten zu lassen, seine Hunde würden frei herumlaufen und seien bissig. In dem Prozess treten die meisten Zeugen allein zu diesem Vorfall auf.