Die aktuell in Baden-Württemberg geltende "Alarmstufe II" wird bis zum ersten Februar verlängert. Das hat die Landesregierung am Dienstag bestätigt. Die "Alarmstufe II" gilt dann unabhängig von den Inzidenzen und der Zahl der Corona-Intensivpatienten. Mit ihr werden zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt, die jetzt von Bund und Ländern beschlossen worden sind, beispielsweise die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Schließung von Diskotheken.
Die Landesregierung rechtfertigte die Maßnahme am Dienstag:
2G-Plus in Gastro und Clubs bleiben zu Landesregierung verteidigt Verlängerung der "Alarmstufe II" in BW
Baden-Württemberg bleibt auch unabhängig von den Inzidenzen bei der "Alarmstufe II". Die Landesregierung begründet den Schritt mit der hohen Infektiosität von Omikron.
Zahl der Corona-Intensivpatienten liegt aktuell unter dem Grenzwert
Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen im Land ist laut Landesgesundheitsamt (Stand Montag, 16 Uhr) weiter gesunken und liegt bei 426 und damit weiter unter dem bisherigen "Alarmstufe II"-Grenzwert. Ebenso verhält es sich mit der Hospitalisierungsinzidenz, die mit 2,7 angegeben wird. Wenn die Landesregierung die "Alarmstufe II" nicht verlängern würde, wären somit eigentlich Lockerungen der Maßnahmen möglich gewesen. Denn bisher gilt: Liegt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Hospitalisierungsinzidenz unter dem Wert von 6,0 und die Zahl der Covid-19-Intensivpatienten unter 450, tritt die "Alarmstufe II" außer Kraft. Dann hätten zum Beispiel Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen, in mehreren Einrichtungen wäre die 2G-Plus-Regel entfallen.
Darüber hinaus ist die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen erneut leicht gestiegen und liegt weiter über 300. Das Landesgesundheitsamt gab den aktuellen Wert am Montag mit 324,0 an. Seit dem vergangenen Sonntag haben sich 4.128 weitere Personen mit dem Coronavirus infiziert.
Ausnahmeregelung für ungeimpfte Schüler wird verlängert
Zudem sollen Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen, auch noch im Februar am Trainings- und Übungsbetrieb ihres Sportvereins teilnehmen oder etwa Cafés, Restaurants und Kinos besuchen können. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Diese Ausnahmeregelung wird verlängert, wie das Gesundheitsministerium dem SWR bestätigte:
Schülerausweis gilt bis Ende Februar als Testnachweis Baden-Württemberg verlängert Corona-Ausnahmeregeln für 12- bis 17-jährige Schüler
Baden-Württembergs Landesregierung will die Schonfrist für ungeimpfte Jugendliche verlängern. Der Schülerausweis gilt länger als Testnachweis als zunächst geplant.
Viel Kritik im Internet an Beibehaltung der "Alarmstufe II"
Im Internet gibt es derweil viel Kritik daran, dass die Landesregierung die Regeln der "Alarmstufe II" unabhängig der von den maßgeblichen Inzidenzen verlängern will. Die Landesregierung halte sich nicht an die eigenen Vorgaben. Es gibt den Vorwurf, die Landesregierung regiere nach "Gutsherrenart" und mache sich die Welt, wie sie ihr gerade gefalle. Die Landesregierung reagierte auf Twitter und verteidigte die Maßnahmen. Sie sprach von "vorsorglichem Handeln". In steigende Inzidenzen hinein zu lockern, wäre naiv.