Eine Friseurin schneidet einer Kundin die Haare.  (Foto: IMAGO, imago/Sven Simon)

Altes System mit Neuerungen

Aktualisierte Corona-Verordnung in BW in Kraft: Friseur, Kino, Veranstaltungen, Sperrstunde - das ist ab sofort neu

STAND

Die Landesregierung hat nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs eine neue Corona-Verordnung erarbeiten müssen. Hier fassen wir zusammen, welche Regeln neu sind.

Weil das Einfrieren der "Alarmstufe II" gleich durch mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt wurde, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Corona-Verordnung wieder zu ändern. Nun hat sie per Notverkündung eine neue Corona-Verordnung öffentlich gemacht, die seit Freitag (28.1.) gilt. Demnach befindet sich Baden-Württemberg aktuell in der "Alarmstufe I".

Das bringt ein paar Änderungen mit sich: Zum Beispiel können Ungeimpfte und Nicht-Genesene mit einem negativen Schnelltestergebnis zum Friseur und brauchen keinen PCR-Test mehr. Außerdem entfallen die Sperrstunde in der Gastronomie und Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Menschen dürfen nur zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Coronavirus-Pandemie: Altes Stufensystem kehrt zurück

Neu ist außerdem: Ob "Basis-, Warn-" oder die "Alarmstufen" in Kraft treten, ist nun wieder von den Schwellenwerten abhängig. Am Freitag (28.1.) lag die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 4,8. Der Anteil an Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen betrug 12,4 Prozent aller verfügbaren Betten in Baden-Württemberg - 274 Covid-19-Patienten lagen insgesamt auf den Intensivstationen im Land.

Baden-Württemberg

Inzidenz-Werte auf neuem Höchststand Neues Corona-Stufensystem greift - so ist die aktuelle Lage in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die neue Corona-Verordnung mit Lockerungen in vielen Lebensbereichen in Kraft - gleichzeitig steigen die Infektionszahlen. Ein Überblick.

Damit herrscht seit Freitag (28.1.) mit der neuen Corona-Verordnung wieder die "Alarmstufe I". Sie greift ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten. Diese Werte müssen für zwei Tage erreicht worden sein. Eine Übersicht des Landes gibt es hier.

Die "Alarmstufe I" gilt solange, bis sich die Krankenhäuser wieder mit Covid-Infizierten füllen. Die nächsthöhere "Alarmstufe II" tritt in Kraft, wenn die landesweite Hospitalisierungsinzidenz bei mindestens 6 liegt und mindestens 450 Intensivbetten mit Covid-Infizierten belegt sind. Diese Werte müssen für zwei Tage erreicht werden.

Doch exakt dasselbe Stufensystem wie vor dem Beschluss vom 12. Januar ist es nicht, das die Landesregierung per Notverkündung öffentlich macht. Es gibt ein paar Veränderungen.


Das ist neu in "Alarmstufe I" der Corona-Verordnung

  • Kontaktbeschränkungen: Für private Treffen von Geimpften und Genesenen entfällt die Begrenzung auf 10 Personen. Ungeimpfte und Nicht-Genesene dürfen sich weiterhin nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Neu ist, dass Geimpfte und Genesene bei einem solchen Treffen nicht mehr mitzählen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.


  • Im Einzelhandel gilt wieder 3G. Ungeimpfte und Nicht-Genesene haben also mit negativem Testergebnis wieder Zutritt.
  • In Bereichen, für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest. Ungeimpfte können nun also mit einem negativen Schnelltest zum Friseur.
  • Für Sport in Innenräumen gilt 2G.
  • Für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen wird ab 14. Februar in den "Alarmstufen" eine 3G-Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der "Alarmstufe I" 2G. Außerdem gibt es in der "Alarmstufe I" keine Sperrstunde mehr in Restaurants und Bars.
  • Messen und Ausstellungen sind nicht erlaubt.
  • Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale bleiben geschlossen.
  • Fastnachtsumzüge sind in beiden "Alarmstufen" nicht erlaubt.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der "Alarmstufe I" zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent, aber nicht mehr als: maximal 3.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G, maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G-Plus.
Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn: Das gilt jetzt in Baden-Württemberg

Seit Freitag gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Für Theater-, Konzerte, Kinos sowie für Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen gilt in "Alarmstufe I":

  • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G-Plus bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
  • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien oder optional 2G-Plus bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal 10 Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein

Das ist neu in "Alarmstufe II":

  • Nur in der "Alarmstufe II" gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, werde der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen, so das Staatsministerium

Die Vorgeschichte: Eine Schlappe für die Landesregierung

Zur Notverkündung der neuen Corona-Verordnung teilt die Landesregierung mit, sie berücksichtige darin sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz als auch die veränderte Lage durch die Omikron-Variante. Also: immer neue Höchstwerte bei der Sieben-Tage-Inzidenz, aber mildere Verläufe als bei der Delta-Variante. Wegen der schieren Masse der Erkrankten sei eine "erneut starke Belastung des Gesundheitssystems nicht auszuschließen".

Doch nicht nur Bund-Länder-Runde und Omikron-Variante spielten eine Rolle. Auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg vom Dienstag und von vergangener Woche hatten die Landesregierung zum schnellen Umsteuern gezwungen.

Baden-Württemberg

Gericht kippt erneut Corona-Regelung Kommentar zur Corona-Politik der BW-Landesregierung: Politisch ungeschickt und richtig dämlich

Zwei Mal kippt ein Gericht Corona-Regeln, die politische Glaubwürdigkeit im Land gerät ins Wanken. Eine Abfuhr mit Ansage, meint Anno Knüttgen aus der SWR Redaktion Landespolitik.

Zur Erinnerung: Die Landesregierung hatte mit der Corona-Verordnung vom 12. Januar beschlossen, die Beschränkungen der "Alarmstufe II" für einen begrenzten Zeitraum von den dafür eigentlich vorgesehenen Schwellenwerten zu entkoppeln. Damit konnte die "Alarmstufe II" weiter in Kraft bleiben, obwohl die Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsinzidenz unterschritten wurden. Dagegen hatten mehrere Personen geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim recht bekommen.

Die "Alarmstufe II" mit ihren "erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen" wird nun wieder von Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patientinen und -Patienten abhängig gemacht. Im Klartext: Das für rechtswidrig erklärte Einfrieren der "Alarmstufe II" wird verworfen, die Schwellenwerte, die die Belastung der Krankenhäuser im Land messen sollen, sind wieder maßgeblich für die Corona-Regeln.

Baden-Württemberg

Verwaltungsgericht gibt Entscheidung bekannt Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg - ab sofort wieder 3G

Die Justiz kippt die harten Beschränkungen für das Shopping. Es ist der zweite Rückschlag für die Regierung Kretschmann innerhalb weniger Tage.

Baden-Württemberg

Gericht kippt erneut Corona-Regelung Kommentar zur Corona-Politik der BW-Landesregierung: Politisch ungeschickt und richtig dämlich

Zwei Mal kippt ein Gericht Corona-Regeln, die politische Glaubwürdigkeit im Land gerät ins Wanken. Eine Abfuhr mit Ansage, meint Anno Knüttgen aus der SWR Redaktion Landespolitik.

Baden-Württemberg

Das Coronavirus und die Folgen für das Land Dienstag, 25. Oktober 2022

Corona-Regeln, Zahlen und Impfungen: Die wichtigsten Entwicklungen rund um das Coronavirus in Baden-Württemberg hier im Live-Blog.

STAND
AUTOR/IN
SWR