Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen in Baden-Württemberg seit Mittwoch nicht mehr in Quarantäne. Das hat das Sozialministerium mitgeteilt. Damit passt das Ministerium die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an.
Genesene mit einer Impfung gelten auch als geboostert
Bislang bereits von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen - wenn sie geimpft, genesen oder geboostert sind. Neu ist nun, dass künftig auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert gelten. Damit müssen sie als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Dabei spielt laut Sozialministerium die Reihenfolge von Impfung und Infektion keine Rolle.
Was jetzt gilt
Vom 26. Januar an sind damit von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- Zweifach Geimpfte, bei denen die zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.
- Genesene, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab der Entnahme der Probe zurückliegt.
- Geimpfte, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Genesene, die eine oder zwei Impfungen erhalten haben, wobei die Reihenfolge von Impfung und Infektion keine Rolle spielt.
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Das Ministerium stellt außerdem klar, dass sich positiv Getestete aus der Isolation ab Tag sieben nur dann freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
Freitesten mit Schnelltest möglich
Nach einem positiven Test, der selbst durchgeführt und überwacht wurde, oder einem positiven Selbsttest kann die Nachtestung nun dem Ministerium zufolge auch durch einen Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen.