Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich womöglich auch im Herbst auf Fernunterricht einstellen. Grund für die unklare Perspektive ist vor allem die riskantere Delta-Variante des Coronavirus.
"Wir können nicht ausschließen, dass im Laufe des kommenden Schuljahres wieder Schutzmaßnahmen notwendig sein werden, wenn die Inzidenzen steigen sollten oder Virusmutanten das Infektionsgeschehen verändern", sagt Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) am Montag in Stuttgart. "Dafür sieht die Corona-Verordnung für die Schulen in Baden-Württemberg aber auch entsprechende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht vor."

Schopper gab sich aber grundsätzlich optimistisch. Es sei klar, dass die Schulen im Regelbetrieb in das neue Schuljahr starten. "Die Voraussetzungen sind hier besser als im vorherigen Jahr: Die Lehrerinnen und Lehrer sind aufgrund der Vorziehung in der Priorisierung bereits jetzt zu großen Teilen vollständig geimpft, wir haben ein sehr genaues Screening der Corona-Fälle in den Schulen und Testungen sind weiterhin eine vielversprechende Option." Sie erinnerte daran, dass Kinder und Jugendliche "solidarisch in vielen Bereichen zurückstecken mussten". Die Ausbreitung der Delta-Variante behalte man genau im Blick.
Aufhebung der Maskenpflicht: Kritik seitens der GEW
Die Bildungsgewerkschaft GEW hält in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Maskenpflicht in den Klassenräumen für voreilig und gefährlich:
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GEW-Landeschefin Monika Stein sprach sich angesichts des Risikos durch die ansteckendere Delta-Variante des Coronavirus dafür aus, dass Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bis zu den Sommerferien die Maske weitertragen. "Ich möchte nicht, dass die Präsenz gefährdet wird", sagte Stein der Deutschen Presse-Agentur. "Und ich möchte nicht, dass Familien auf engem Raum in Quarantäne leben müssen."
Schülerinnen und Schüler können seit Montag in Baden-Württemberg größtenteils auf eine Maske verzichten. Wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Fall gab, wird die Maskenpflicht auch in Klassenräumen aufgehoben. Außerhalb der Unterrichtsräume, also zum Beispiel auf Fluren, müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal aber weiterhin Masken tragen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien und auf Schulhöfen entfällt schon, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.