Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Boris Roessler)

Pläne der Bundesregierung

Corona-Regeln im Herbst: BW geht neues Infektionsschutzgesetz nicht weit genug

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Die Bundesregierung hat sich auf Corona-Regeln für den Herbst verständigt. Zentrale Mittel bleiben Masken und Tests. Der Landesregierung in BW gehen die Regeln nicht weit genug.

Ende September laufen die aktuellen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz des Bundes aus. Am Mittwoch hat sich die Ampelkoalition auf einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz ab Oktober geeinigt. Die Landesregierung in Baden-Württemberg zeigt sich davon enttäuscht.

"Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, weil ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder als entscheidendes Mittel nicht vorgesehen ist, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) dem SWR.

Lucha kritisiert fehlende Möglichkeit von 2G- oder 3G-Beschränkungen

Der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen des Landes zurück. Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.

Ausnahme bei Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene sinnvoll?

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Besucherinnen und Besucher eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung ab Herbst Maske tragen und einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Ausgenommen vom Test sind Menschen, die in den vergangenen drei Monaten geimpft wurden oder einen Genesenennachweis vorlegen können. So haben es das Bundesgesundheitsministerium und das Justizministerium festgelegt.

Dazu stellte Landesgesundheitsminister Lucha auch die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können. "Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können", so der Minister. Nun sei eine umfangreiche Analyse und Beratung des Gesetzentwurfs notwendig.

FDP im Landtag sieht Freiheit der Bürger gestärkt

Der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke sieht anders als Lucha im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz die Freiheit der Bürger gestärkt. Ausgangssperren und Schulschließungen werde es nicht geben. In der Schule sei eine Maskenpflicht überhaupt erst ab der fünften Klasse möglich. Damit trage der Gesetzentwurf klar die Handschrift der FDP, betonte Rülke.

Die AfD hat ebenfalls kein Verständnis für die Kritik der Landesregierung. Gesundheitsminister Lucha wolle die Menschen im Herbst wieder mit unsinnigen 2G- und 3G-Regelungen und vor allem mit Lockdowns behelligen, heißt es von der Landtagsabgeordneten Carola Wolle.

Bundesländer können Maskenpflicht in Eigenregie erweitern

Die Maskenpflicht soll ab Oktober mit dem Infektionsschutzgesetz weiter im Flugverkehr und im öffentlichen Personenfernverkehr gelten. Eine Maskenpflicht im Nahverkehr - in Bussen oder U-Bahnen - ist künftig eine Entscheidung der Bundesländer. Genauso können sie festlegen, ob in öffentlichen Innenräumen wieder Maske getragen werden muss - etwa in Geschäften oder Restaurants. Menschen mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest sind von dieser Maskenpflicht allerdings befreit, ebenso wie frisch Genesene oder frisch Geimpfte.

Schulen bleiben offen

Auch über eine Maskenpflicht in Schulen dürfen die Bundesländer selbst entscheiden. Schulschließungen oder andere Lockdowns sieht das neue Infektionsschutzgesetz bundesweit nicht vor.

Schulschließungen sind auch in Baden-Württemberg kein Thema mehr. Landeskultusministerin Theresa Schopper (Grüne) betonte bereits, coronabedingte Lockdowns künftig vermeiden zu wollen. Trotzdem blicken Lehrkräfte, Eltern und Verbände mit Sorge auf den kommenden Herbst (SWR Aktuell Sendung vom 26. Juli 2022):

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

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