In dem Beschluss des Corona-Gipfels von Dienstagmorgen hatte es noch geheißen, dass sich während des Oster-Lockdowns maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürften, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Am Mittwoch wurde die angedachte "Osterruhe", also das Herunterfahren des gesamten Landes vom 1. bis 5. April, gekippt. Deshalb ist nun unklar, welche Regeln gelten sollen.
Möglich wären beispielsweise folgende Kontaktbeschränkungen:
- Wenn die Notbremse in Kraft tritt, weil die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis über 100 liegt, darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet.
- Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, wobei Paare als ein Hausstand gelten.
Von Ausnahmen, wie sie an Weihnachten gegolten haben, ist nicht mehr die Rede. Kretschmann sagte am Donnerstag in Stuttgart, das werde schnell geklärt - dem Vernehmen nach bis Freitag.