Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sein Unverständnis darüber geäußert, dass Bayern die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen vorerst nicht umsetzen will. "Bestimmte Risiken dieser Verordnung waren bekannt, als wir das beschlossen haben", sagte der Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Dass ungeimpfte Pflegekräfte wegen der Impfpflicht ihren Beruf verlassen könnten, damit habe man schon vor dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat rechnen müssen. Kretschmann betonte: "Ich halte mich einfach an die Gesetze", und ergänzte: "Wir können ein Bundesgesetz nicht aussetzen."
CDU stellt sich gegen Koalitionspartner auf
Auch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) kündigte im SWR an, dass Baden-Württemberg an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festhält. "Wir setzen, gesetzestreu und rechtstreu wie wir sind, einen Beschluss vom 12. Dezember des Bundestages und einen einstimmigen Beschluss des Bundesrates um."
Hingegen bezweifelt der baden-württembergische CDU-Fraktionschef Manuel Hagel,, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März umsetzbar ist. Die Bundesregierung habe die Einrichtungen mit zahlreichen sozial und arbeitsrechtlichen Fragen alleine gelassen. Die Gesundheitsämter könnten die Pflicht nicht bis zum Stichtag umsetzten. Man brauche bundeseinheitliche Regelungen sonst drohe die Abwanderung von Pflegekräften in andere Bundesländer. Die CDU im Stuttgarter Landtag stellt sich mit ihrer Neubewertung der einrichtungsbezogenen Impfflicht gegen den Koalitionspartner auf.
Impfpflicht in der Pflege sollte bundesweit ab Mitte März gelten
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte am Dienstag erklärt, der Freistaat setze auf eine "Umsetzung mit Augenmaß, bei der auch die berechtigten und wichtigen Belange der betroffenen Einrichtungen sowie der ohnehin am Limit agierenden Gesundheitsämter berücksichtigt werden".
Das schon im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.