Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben sich am Sonntagnachmittag über die neuen Maßnahmen, die der Bund im Kampf gegen das Coronavirus ergreifen wird, in einem Pressestatement geäußert.
Persönliche Kontakte sollen reduziert werden
In seiner Ansprache äußerte Kretschmann als oberstes Ziel, persönliche Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung der Pandemie einzuschränken. Die Maßnahmen, die Baden-Württemberg schon am Samstag ergriffen habe, seien wirksam, so der Ministerpräsident. Auch die Polizei würde berichten: Die Maßnahmen wirken. Corona-Parties seien verschwunden, es gäbe nur noch wenige Ansammlungen, die die Polizei auflösen müsse.
Hier können Sie die Rede von Ministerpräsident Kretschmann in voller Länge anschauen:
Deutschlandweit einheitliche Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus
Auch wenn Kretschmann mit dem Verhalten der Bürger in Baden-Württemberg zufrieden ist, betont er auch, dass die Fallzahlen weiter steigen. Das läge vor allem an der besonderen Lage Baden-Württembergs. Die Ministerpräsidenten der Länder hätten sich daher gemeinsam mit dem Bund auf eine einheitliche Linie geeinigt, wie man zukünftig mit der Krise umgehen wolle. Das sei wichtig, um Vertrauen zu schaffen. Man bräuchte das Vertrauen der Bürger, um die schwere Krise gemeinsam zu meistern, so Kretschmann.
Länder und Bund haben sich auf folgende Punkte geeinigt, die ab Montag für 14 Tage in ganz Deutschland gelten sollen:
- Persönliche Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Man darf sich nur noch zu zweit, statt wie zuvor zu dritt, in der Öffentlichkeit bewegen. Davon ausgenommen sind Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben.
- In der Öffentlichkeit müssen zu jeder Zeit 1,5 Meter Abstand zu nächsten Personen eingehalten werden. Das gilt beim Einkaufen, Spazierengehen oder zum Beispiel im Zug.
- Die Wohnung soll nur für unbedingt notwendige Tätigkeiten verlassen werden. Dazu zählen Einkäufe, Arztbesuche, der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung, die Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
- Sämtliche Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen. Außerdem müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege schließen. Dazu gehören unter anderem auch Friseure, Kosmetiker und Tattoostudios. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Baden-Württemberg macht nicht komplett dicht
"Minimieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und halten wir in dieser schweren Zeit zusammen."
"Wir fahren das öffentliche Leben weiter runter, machen Baden-Württemberg aber nicht komplett dicht", bewertet der Ministerpräsident die Situation. Er verstehe, dass es für Familien mit Kindern und Alleinstehende momentan eine psychische Belastungsprobe sei, die Wohnung nur noch für notwendige Besorgungen verlassen zu dürfen.