Die Maskenpflicht wurde bereits in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aufgehoben, ab Mitte Mai fällt sie auch in Zahnarztpraxen. Das hat Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag bekannt gegeben.
Kretschmann: Setzen es um, "weil wir das müssen"
Die Landesregierung setze die Regelung um, "weil wir das müssen", betonte Kretschmann. Die Landesregierung würde die Verordnung entsprechend den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes anpassen. "Fragen sie mich besser nicht, was ich davon halte", so der Regierungschef. Dabei wies er erneut darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Corona-Kurs bei der Bundesregierung liege.
Das Land treffe diesbezüglich keine strategischen Entscheidungen mehr, sagte Kretschmann. "Das hat der Bund vollumfänglich an sich gezogen. Der Instrumentenkasten ist geleert. Und die strategischen Entscheidungen liegen bei der Bundesregierung", sagte er.
Womöglich doppelt so hohe Inzidenz als offiziell bekannt
Derweil geht der Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, von weitaus höheren Fallzahlen aus als offiziell bekannt. "Bei der aktuellen Inzidenz müssen wir davon ausgehen, dass der Realwert um das doppelte höher liegt", sagte er.
Denn in die tägliche Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) fließen nur die PCR-Tests mit ein. Wer mithilfe eines Antigen-Schnelltestes - auch an offiziellen Teststationen - positiv getestet wird, wird vom RKI nicht erfasst. "Unsere Forderung ist, dass auch sichere positive Schnelltest mit in die Inzidenzentwicklung einbezogen werden", sagte Nießen. "Nun dann bekommt man ein realistisches Bild der aktuellen Infektionslage."
Landesgesundheitsamt korrigiert Corona-Inzidenz
Unterdessen hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die am Montag gemeldeten Corona-Zahlen korrigiert. Die Sieben-Tage-Inzidenz sei demnach gestiegen, anstatt wie vermeldet gesunken. Der Wert liege tatsächlich bei 834,5. Eine technische Umstellung wegen der Osterfeiertage habe zu einer fehlerhaften Berechnung geführt, so das Landesgesundheitsamt. Ursprünglich war ein Inzidenzwert von 642,1 vermeldet worden.