Ein Polizist in Mannheim hält bei einer Kontrolle der Ausgangssperre für nicht geimpfte Personen eine Kelle in der Hand.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Uwe Anspach)

Ausgangssperren und FFP2-Maskenpflicht

Wird die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg kontrolliert?

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Ausgangssperre für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene sowie FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen: Beides wird in BW von Polizei und lokalen Behörden nur stichprobenartig kontrolliert.

Als in Baden-Württemberg im Dezember 2020 die ersten Ausgangsbeschränkungen in Kraft traten, wurden diese großflächig kontrolliert. An Ortsausgängen standen Polizeikontrollen. Auch als Ende 2021 Ausgangssperren für Ungeimpfte galten, gab es Kontrollpunkte. Da in vielen Kreisen und Kommunen die Inzidenz inzwischen wieder auf über 500 gestiegen ist, gelten auch jetzt wieder vielerorts Ausgangssperren. Anfragen beim baden-württembergischen Innenministerium und bei einzelnen Städten zeigen: Gezielte Schwerpunktkontrollen scheint es diesmal nicht zu geben.

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Ausgangssperren werden stichprobenartig kontrolliert

Für Kontrollmaßnahmen seien die örtlichen Behörden und das Ordnungsamt zuständig, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag dem SWR. "Die Polizei kann bei Bedarf unterstützend eingreifen." Das bestätigte auch die Stadt Stuttgart auf SWR-Anfrage: "Die Polizei und der Städtische Vollzugsdienst kontrollieren die Einhaltung der Ausgangssperre für Ungeimpfte im Rahmen ihrer Streifengänge stichprobenartig sowie anlassbezogen (also wenn sich ein Verdacht gegen eine Person oder Personengruppe ergibt)." Gezielt vorgegangen oder kontrolliert werde aber nicht, so Stadt und Ministerium.

Polizei darf Impf- oder Genesenennachweis nicht kontrollieren

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn teilte am Montag auf SWR-Anfrage mit, dass die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen auf die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen achte. Er stellte jedoch auch klar, dass für die Polizei gar keine Ermächtigungsgrundlage existiere, den Impf- oder Genesenenstatus zu kontrollieren. Eine Befragung auf freiwilliger Basis sei allerdings grundsätzlich möglich. Anhaltspunkte könnten dabei auch Äußerungen kontrollierter Personen sein, so der Sprecher. Verstöße würden konsequent zur Anzeige gebracht.

In Mannheim arbeite die Polizei bei Kontrollen mit dem Ordnungsamt zusammen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch dem SWR: "So werden zum Beispiel im Rahmen von Verkehrskontrollen auch die Impfnachweise der kontrollierten Personen durch die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes geprüft."

FFP2-Maskenpflicht in Verantwortung der Eigentümer

Da die FFP2-Maskenpflicht sich auf geschlossene Räume bezieht, seien für die Einhaltung dieser Regelung die Eigentümer oder Inhaber der Räumlichkeiten zuständig, so der Sprecher des Ministeriums weiter. Die Polizei komme dann ins Spiel, wenn sie bei einem Verstoß gegen die FFP2-Maskenpflicht gerufen werde. "Aber die Polizei verschließt natürlich auch bei regulären Streifgängen nicht die Augen, wenn ein Verstoß gegen diese Regeln auffällt", so der Sprecher.

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Eine flächendeckende Kontrolle der FFP2-Maskenpflicht dürfte für die meisten Kommunen schwer umzusetzen sein. Darauf deutet eine Aussage von Maximilian Lipp, Leiter des Ordnungsamtes in Karlsruhe, hin. Man könne das als Ordnungsamt nicht leisten, sagte Lipp bei einer Pressekonferenz vergangene Woche. Bei Hinweisen auf Verstöße werde man aber aktiv. "In dieser Pandemie sind wir darauf angewiesen, dass die Betroffenen das verstehen und mitmachen." Wenn die Regelungen nicht angenommen würden, sei man chancenlos.

Gelten bald die Regelungen nicht mehr?

Zwar hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zuletzt gesagt, dass er noch von keinen Lockerungen der Corona-Maßnahmen sprechen wolle. Dazu fehlten noch belastbare Daten zur neuen Omikron-Variante. Ausschließen wolle er es aber nicht. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hingegen betonte, dass er die FFP2-Maskenpflicht auch auf den ÖPNV ausweiten möchte. Klar scheint zu sein, dass die Landesregierung mit der nächsten Verordnung Anfang Februar nachbessern will.

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