Beim Arztbesuch kritisch zu bleiben und nicht alles einfach hinzunehmen, was die Person im weißen Kittel behauptet - das ist prinzipiell eine gute Idee. Auch wenn Ärztinnen und Ärzte von renitenten Patienten ohne viel medizinisches Wissen teilweise sehr genervt sind. Die meisten Eltern wollen für ihre Kinder alles richtig machen und wachsam bleiben. Also ist nachvollziehbar, dass manche beim frühen Impfen skeptisch sind.
Trotzdem erscheint es mir richtig, dass das Verfassungsgericht die Masern-Impfpflicht grundsätzlich durchwinkt. Immerhin haben sich die Richterinnen und Richter ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Verschiedene Verbände wurden gehört, manche impfkritisch, andere Befürworter. Und nun sagt das Gericht: Es leuchtet uns ein, dass Masern gefährlich sind. Dass man etwas dagegen tun muss. Und dass der Staat sagen kann: Die Elternrechte müssen zurückstehen, die Gefahr ist für schutzbedürftige Personen zu groß.
Staat ist verpflichtet, Massenausbrüche zu verhindern
Die Richterinnen und Richter verweisen darauf, manche könnten einfach nicht geimpft werden. Da müssten die anderen helfen. Und wenn der Staat Massenausbrüche verhindern wolle - wozu er übrigens verpflichtet sei -, dann sei diese Impfpflicht ein möglicher Weg zum Schutz der Allgemeinheit. Wohlgemerkt: Das Gericht setzt sich nicht an die Stelle des Gesetzgebers. Es sagt ganz klar: Politische Vorgaben kommen vom Parlament. Wir müssen nur überprüfen, ob das alles in sich stimmig ist. Mir gefällt das, wenn sich die Gerichte zurückhalten. Denn in einer Demokratie sollen die Gesetze nicht von der Justiz gemacht werden; Karlsruhe ist nicht die oberste Gesundheitsbehörde.
Richter verweisen auf die Schweiz
Trotzdem gibt es einen kritischen Punkt in dieser Entscheidung. Denn faktisch geht es nicht nur um die Masernimpfung. Es geht auch um die Impfung gegen Mumps, Röteln oder Windpocken, denn in Deutschland werden im Grunde nur noch Impfstoffe in Kombination eingesetzt. Das stört die Richterinnen und Richter allerdings nicht. Sie verweisen recht lapidar auf die Schweiz. Da gäbe es einen isolierten Impfstoff, also einen, der nur gegen Masern wirkt. Wer den wolle, der müsse sich den eben gegen Geld besorgen. Das ist aber etwas kurz gesprungen. Wenn die Impfung ein gewichtiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist, was das Gericht ja bestätigt, dann sind zusätzliche Impfstoffe eben auch ein zusätzlicher Eingriff.
Problem: Nur Kombi-Impfstoffe am Markt
Dabei gilt ein wichtiger Grundsatz des Verfassungsrechts: Bei Eingriffen des Staates ist immer das mildeste Mittel zu wählen. Der isolierte Einzel-Impfstoff wäre für die skeptischen Eltern vielleicht leichter zu ertragen. Vermutlich hatten die Richter die praktischen Probleme im Blick - dass es zur Zeit im Grunde auf dem Markt nur die Kombi-Impfstoffe gibt. Aber das ist nicht ihre Aufgabe, für die praktische Umsetzung zu sorgen. Sie müssen nur die Grundlagen klären. Und hätte Karlsruhe gesagt, nur der isolierte Impfstoff ist verfassungsgemäß, dann hätte die Pharmaindustrie sicher auch schon dafür gesorgt.