Am Verwaltungsgericht in Stuttgart wird darüber verhandelt, ob die Gäubahn auf unbestimmte Zeit unterbrochen werden darf. Eine Klage des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg (LNV) wurde abgewiesen. Sollte allerdings die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage Erfolg haben, könnten Teile des Kopfbahnhofs vorerst erhalten bleiben.
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