Frist abgelaufen

Wegen Straßenlärm - Umwelthilfe verklagt drei Städte in BW

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Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen mehrere Städte in Deutschland, weil sie keine neuen Lärmaktionspläne aufgestellt haben. Auch drei Städte in Baden-Württemberg sind betroffen.

Im Kampf um mehr Lärmschutz klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen mehrere Städte in Baden-Württemberg. Diese haben bislang keine Lärmaktionspläne aufgestellt.

Wie die DUH in einer Mitteilung schreibt, hätten die Städte Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen (Kreis Böblingen) bislang keine Entwürfe für aktuelle Lärmaktionspläne erstellt. Es gebe zudem keinen "konkreten oder ambitionierten Zeitplan zur Erstellung dieser Pläne". Die Klage richtet sich auch an die niedersächsische Stadt Hameln und das Regierungspräsidium Darmstadt.

Umwelthilfe reicht Klage ein gegen Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen

"Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm", sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Trotzdem ignorierten viele Behörden die gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. "Wir ziehen wegen fehlender oder mangelhafter Lärmaktionspläne gegen vier Städte und ein Regierungspräsidium vor Gericht, damit die Menschen endlich besser vor Lärm geschützt werden", so Resch. Innerorts die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen, sei eine schnelle Lösung und noch dazu kostenlos.

Klage gegen Mannheim könnte zurückgezogen werden

Im Fall der Stadt Mannheim hat die DUH dem SWR gegenüber aber angedeutet, die Klage eventuell zurückzuziehen. Denn zwischenzeitlich hat die Stadt angekündigt, ab 3. März einen Entwurf für einen Lärmaktionsplan online zu veröffentlichen. Das sei zum Zeitpunkt der Klage nicht absehbar gewesen, so die DUH, nun wolle man abwarten, was in dem Entwurf stehe.

Der Stadt Mannheim sei Lärmschutz sehr wichtig, sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Das vorgeschriebene Verfahren für den neuen Lärmaktionsplan laufe bereits. Man strebe an, den Plan zum frühestmöglichen Zeitpunkt Anfang Juli 2025 im Gemeinderat beschließen zu lassen. In den meisten Städten hatte es länger gedauert, den Lärmaktionsplan zu erstellen, weil die Vorgaben dafür verändert wurden, hieß es von der Stadt.

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