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Streit um OLG-Chefposten vor Gericht

Schlappe für Justizministerin Gentges im Machtkampf mit Richtern

Stand

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage von BW-Justizministerin Gentges abgewiesen. Gentges wollte ihren Personalvorschlag für den OLG-Chefposten durchsetzen.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat im Machtkampf mit der Richterschaft um die Besetzung des Spitzenpostens am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihre Klage und den Eilantrag am Donnerstag ab. Die Anträge seien unzulässig, erklärte der Vorsitzende Richter Friedrich Klein. Gentges hatte geklagt, um ihren Personalvorschlag gegen das Votum der Richterschaft durchzusetzen.

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Linkenheil soll OLG-Präsidentin werden

Hintergrund der Klage war, dass Gentges mit Beate Linkenheil eine Abteilungsleiterin aus ihrem Haus zur neuen OLG-Präsidentin berufen will. Der Präsidialrat, ein gewähltes Gremium der Richter, hatte sich dagegen ausgesprochen. Das Gremium schlug stattdessen den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts, Andreas Singer, vor. Er hatte ebenfalls für den OLG-Posten kandidiert. Die bisherige OLG-Präsidentin, Cornelia Horz, ist seit Mai im Ruhestand.

Claudia Kornmeier aus der SWR-Rechtsredaktion ordnet das Urteil vom Donnerstag ein:

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Gentges: Richtergremium hat Kompetenzen überschritten

Vertreter des Justizministeriums wiesen vor Gericht erneut darauf hin, dass der Präsidialrat bei einer Personalentscheidung nur überprüfen dürfe, ob Fehler vorliegen. Gentges hingegen will es nicht hinnehmen, dass der Präsidialrat des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre Kandidatin für den Chefsessel abgelehnt und einen eigenen Vorschlag gemacht hat. Damit habe das Richtergremium seine Kompetenzen überschritten. Richter Friedrich Klein ließ bereits zu Beginn durchblicken, dass nicht klar sei, ob der Klageweg in diesem Fall überhaupt beschritten werden kann.

Baden-Württembergs Ministerin für Justiz, Marion Gentges (CDU) (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)
Baden-Württembergs Ministerin für Justiz, Marion Gentges (CDU)

Klein sagte, es gebe mit dem Richterwahlausschuss ein Gremium für solche Konflikte zwischen Regierung und Richterschaft. "Die Entscheidung des Richterwahlausschuss ist unverzüglich herbeizuführen", erklärte er. Vor einem Votum dieses Gremiums sei eine Klage nicht möglich. Der Richterwahlausschuss besteht aus 15 Mitgliedern, sieben Richtern, sechs Abgeordneten und einem Rechtsanwalt. Die Ministerin gehört auch dazu, hat aber kein Stimmrecht. Ein Kandidat braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Gentges hatte dagegen argumentiert, auf Basis einer rechtswidrigen Entscheidung des Präsidialrats könne man nicht den Richterwahlausschuss anrufen.

Bislang einmaliger Vorgang in BW

Der Fall ist in Baden-Württemberg bisher einmalig und sorgt in Politik und Justiz für heftige Diskussionen. Der Deutsche Richterbund spricht von einem Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Er kritisierte, Gentges habe den jahrzehntelangen Konsens über die Aufgaben und Befugnisse des Präsidialrats aufgekündigt. Am Donnerstagabend teilte Richterbund-Sprecher Raphael Deutscher mit: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt die Unzulässigkeit des von uns kritisierten Vorgehens. Wir begrüßen diese Klarstellung des Gerichts und hoffen darauf, dass sie in Rechtskraft erwächst."

Opposition: Frontalangriff auf die Justiz

Die Opposition aus SPD und FDP im Landtag warf der Ministerin bereits vor der Verhandlung einen Frontalangriff auf die Justiz vor. FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke lies nach dem Urteil verlauten: "Justizministerin Gentges hat sich völlig unmöglich gemacht." Sie habe mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt. Ihr Versuch, durch den Zugriff auf die unabhängige Richterschaft auf den Spuren des polnischen Kaczynski-Regimes zu wandeln, so Rülke, wurde glücklicherweise mit der heutigen Entscheidung abgewehrt. "Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann," sagte der Fraktionschef.

Auch die SPD im Landtag begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. "Das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Gentges' Frontalangriff auf die Justiz ist gescheitert. Die Ministerin hat sich und dem Rechtsstaat mit ihrer Klage keinen Gefallen getan und das Vertrauensverhältnis zur Justiz erheblich beschädigt", so SPD-Fraktionschef Andreas Stoch.

SPD-Rechtsexperte: Anfechtung vor VGH vermeiden

Der SPD-Rechtsexperte Boris Weirauch ergänzt: "Die Justizministerin hat sich mit ihrer Klage verrannt und muss vor dem Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage einstecken. Die Ministerin wäre gut beraten, auf eine Anfechtung der Entscheidung vor dem VGH in Mannheim zu verzichten." Es sei an der Zeit, dass die Ministerin ihre Niederlage vor Gericht anerkenne, auf die Justiz zugehe und unverzüglich den Richterwahlausschuss einberufe, so Weirauch.

Weirauch sagte außerdem: "Dass Marion Gentges die Richterschaft verklagt hat, weil ihr die Entscheidung des Präsidialrats bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passte, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang."

CDU und Grüne verteidigen Gentges

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) steht dagegen hinter seiner Justizministerin. Er sehe darin keinen Angriff auf die Gewaltenteilung, denn das Verfahren diene der Klärung des Verhältnisses der Gewalten, hatte Kretschmann im Sommer erklärt.

Auch die CDU-Fraktion nahm ihre Ministerin, die "gute Arbeit mache", in Schutz. Der rechtspolitische Sprecher Arnulf Freiherr von Eyb sagte: "Insbesondere in der derzeitigen Flüchtlingssituation hat sie immer kluge und umsichtige Entscheidungen getroffen. Rücktrittsforderungen lehnen wir daher klar ab."

Nächste Instanz: Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Nach dem Scheitern vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gilt es als möglich, dass die Ministerin die Frage nun in der nächsten Instanz, vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, durchfechten wird. Aus ihrer Sicht ist klar: Auch wenn Richterinnen und Richter unabhängig sein müssen - nur die Politik darf aus Sicht des Ministeriums die Kandidatinnen und Kandidaten bestimmen, da nur die Politik demokratisch durch die Wählerinnen und Wähler legitimiert sei.

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