Eine Ausnahme von den Corona-Regeln etwa für das jüdische Chanukkafest (10. bis 17. Dezember) oder das orthodoxe Weihnachtsfest (6. Januar) seien bislang nicht vorgesehen, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Mittwoch in Stuttgart auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes. Hoogvliet erinnerte daran, dass sich das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin auf sehr hohem Niveau befinde.
Lockerungen an Weihnachten für fünf Tage
Die Landesregierung hat entschieden, vom 23. bis 27. Dezember die Einschränkung gemeinsamer Feiern zu lockern. In dieser Zeit dürfen bis zu zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sogar eine Öffnung der Regeln bis zum 1. Januar beschlossen - das ging der baden-württembergischen Regierung allerdings zu weit.
Neue Corona-Verordnung ab Dezember Neue Corona-Regeln für Baden-Württemberg: Silvester nur zu fünft
Mit nur einem Tag Vorlauf hat die Landesregierung die neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie beinhaltet unter anderem die Regelungen für Weihnachten und Silvester. mehr...
Derzeit dürfen sich laut Corona-Bestimmungen des Landes nur zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen.