Melanchthonstadt Bretten, Schleglerstadt Heimsheim, Spargeldorf Hügelsheim, Senderstadt und Etterdorf Mühlacker/Lienzingen und Telldorf Ötigheim - so die Bezeichnungen, die fünf Orte in der Region ab 1. Oktober führen dürfen.
Geschichte und örtliche Besonderheiten
Zusatzbezeichnungen stärkten die Identität und das Zusammengehörigkeits-Gefühl vor Ort und letztlich die Kommunen, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale könnten mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorgehoben werden, so Strobl weiter. Wichtige Abschnitte der jeweiligen Stadtgeschichte würden gewürdigt, außerdem berühmte historische Persönlichkeiten wie Philipp Melanchthon.
110 Kommunen mit Zusatzbezeichnungen in Baden-Württemberg
Neben den fünf Städten und Gemeinden in der Region Karlsruhe darf sich auch Bönnigheim im Kreis Ludwigsburg nun zusätzlich Ganerbenstadt nennen und Breisach am Rhein Europastadt. Ebringen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald ist Weinbaugemeinde, Haßmersheim im Neckar-Odenwald-Kreis Schifferdorf. Holzmaden im Kreis Esslingen ist Urweltgemeinde und Neckarzimmern im Neckar-Odenwald-Kreis gilt als "Sitz Götz von Berlichingens". Reichartshausen im Rhein-Neckar-Kreis wird Centgemeinde, Trossingen im Kreis Tuttlingen Hochschulstadt und Wangen im Allgäu in den Ortsteilen Karsee, Leupolz, Neuravensburg, Niederwangen und Schomburg Erholungsort und in den Ortsteilen Wangen im Allgäu und Deuchelried Luftkurort.
2020 hatte der Landtag eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, um die Vorgaben bei Zusatzbezeichnungen zu lockern. Vor der Gesetzesänderung wurden hauptsächlich die Bezeichnungen "Bad" und "Universitätsstadt" verliehen, heute sind sie deutlich vielfältiger. Mit den aktuellen 14 Genehmigungen dürfen jetzt insgesamt 110 Gemeinden und Ortsteile in Baden-Württemberg eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Bereits im vergangenen Jahr entschied sich die Stadt Bühl für die Zusatzbezeichnung "Zwetschgenstadt".
Zustimmung von Gemeinderat und Ministerium nötig
Eine Zusatzbezeichnung kann der Gemeinderat mit einer Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder beantragen. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung muss dann vom Innenministerium genehmigt werden. Ist das der Fall, darf die Gemeinde die Zusatzbezeichnung auf den Ortsschildern am Ortseingang führen.