Neben den 40.000 Schweizer Franken Bargeld, entdeckte der Zoll außerdem in einer Taschentuchpackung Goldmünzen im Wert von 6.300 Euro. Die Beamten leiteten gegen die Frau, die in die Türkei reisen wollte, ein Verfahren ein. Außerdem musste die Passagierin eine Strafsicherheit in Höhe von 11.800 Euro leisten.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit
Wer mit Barmitteln - dazu zählen unter anderem Banknoten, Münzen und Gold - im Gesamtwert von mindestens 10.000 Euro nach Deutschland einreist oder aus Deutschland ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden. Verstöße gegen diese Vorschrift gelten als Ordnungswidrigkeit, kommen aber immer wieder vor.

20.000 Euro in der Jackentasche
Zuletzt hatte ein Reisender am Grenzübergang Weil am Rhein (Kreis Lörrach) die wiederholten Fragen einer Kontrollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach nach mitgeführten Barmitteln mehrfach verneint. Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle fanden die Beamten in der auf der Rücksitzbank abgelegten Jacke des Mannes aber doch einen Briefumschlag, welcher ein Bündel 500-Euro-Scheine enthielt. 20.000 Euro zählten die Zöllnerin und der Zöllner.
Es handle sich dabei um ein Darlehen einer in der Schweiz lebenden Verwandten. Dass es bei der Einfuhr von Bargeld eine Anmeldepflicht gäbe, habe er nicht gewusst, gab der Mann zu seiner Verteidigung an. Die Zollbediensteten leiteten auch gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.