Gegen die von der Stadt Gaggenau erteilte Baugenehmigung des seit etwa einem Jahr bestehenden Logistik-Zentrums im Gaggenauer Industriegebiet Neuwiesenäcker hatte eine Anwohnerin geklagt. Die Frau ist Eigentümerin eines benachbarten Betriebes, in dem es auch eine Wohnung gibt.
Keine unzumutbare Lärmbelastung
In ihrer Klage war unter anderem die Rede von Unzumutbarkeit wegen Lärms durch an- und abfahrende Lastwagen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht entschied: Die Lärmgrenzwerte würden eingehalten. Außerdem handele es sich um ein Gewerbegebiet und kein Wohngebiet, so die Urteilsbegündung. Die Klägerin kann nun beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Zulassung einer Berufung beantragen.