Schon lange hatten sich Anwohner über die Vermüllung des Grundstücks im Pfinztaler Ortsteil Wöschbach (Kreis Karlsruhe) bei den Behörden beschwert. Auf dem Areal sind massenweise Schrott, alte Fahrräder, Elektrogeräte, Kunststoffabfälle und Reifen abgelagert. Das Landratsamt Karlsruhe hatte daraufhin die Entsorgung angeordnet. Der Grundstücksbesitzer hatte dagegen allerdings Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingelegt.
Dieses wies die Beschwerde jetzt ab - mit einer Einschränkung: Die Reifen muss der Mann nicht entsorgen, weil sie noch benutzbar sind und somit nicht als Müll eingestuft werden.
"Die Entscheidung gibt den Anwohnern Gewissheit, dass das Problem erkannt und vom Landratsamt gemeinsam mit der Gemeinde angegangen wurde."
Räumung durch die Gemeinde war nicht möglich
Schon lange war das Grundstück des Mannes der Gemeinde und Anwohnern ein Dorn im Auge. Der Gemeinde waren allerdings die Hände gebunden. "Einfach räumen darf man nicht", erklärte Bürgermeisterin Nicola Bodner (parteilos) dem SWR bereits im Juni auf Anfrage. Die Persönlichkeitsrechte des Mannes müssten berücksichtigt werden.
Am Ende handelte das für Abfallfragen zuständige Landratsamt. Schon in der Vergangenheit hatte das Landratsamt Ordnungsgelder angedroht. Das Grundstück sei begutachtet worden. Es habe Auflagen zur Entsorgung des Mülls gegeben. Der Müll-Sammler hatte stattdessen Einspruch eingelegt. Ohne Erfolg - er muss den Müll jetzt entsorgen. Der zuständige Landrat Schnaudigel erklärte, die Verfügung schaffe den nötigen Handlungsspielraum, um die Situation für alle Betroffenen zu verbessern.