Das Gericht folgte mit seiner heutigen Entscheidung dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft: Diese hatte beantragt, das Verfahren gegen die Hautärztin gegen Zahlung einer Geldsumme einzustellen. Eine Fortführung des Prozesses sei zu aufwendig, die Taten lägen viele Jahre zurück und die Schadensumme belaufe sich nur auf rund 6000 Euro. Die Medizinerin hatte für Schlagzeilen gesorgt, als sie Ende 2021 plötzlich aus Pforzheim verschwunden war. Vor Gericht mußte sie sich wegen Betrugs in sieben Fällen wegen falscher Honorarabrechnungen verantworten.
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