Ein Stromzähler zeigt den Verbrauch an (Foto: SWR, SWR)

Urteil des Oberlandesgerichts

Verfahren wegen Preiswucher: Höhere Strompreise für Neukunden der Stadtwerke Pforzheim unzulässig

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Die Stadtwerke Pforzheim dürfen bei der Grundversorgung mit Strom von Neukunden keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden.

Wenn ein Stromanbieter Pleite geht, fallen dessen Kunden automatisch in die Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke. Das war im vergangenen Winter besonders häufig der Fall, als die Preise an der Strombörse extrem stiegen und einige Anbieter Insolvenz anmelden mussten.

Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung war unzulässig

Die Stadtwerke Pforzheim hatten daraufhin pro Kilowattstunde rund 1,08 Euro von den Neukunden verlangt. Die Preise für Bestandskunden lagen um die 30 Cents.

Das Oberlandesgericht hat nun bestätigt, dass eine derartige Preisspaltung wettbewerbswidrig ist. Eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion in der Grundversorgung werde dadurch ausgehebelt. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger.

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