Urteil im Revisionsprozess um Stoß vor fahrenden Zug (Foto: SWR)

BGH hatte erstes Urteil aufgehoben

Stoß vor Zug in Waghäusel - Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes

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AUTOR/IN
Andreas Fauth
Matthias Stauss

Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes: So lautet das Urteil im Revisionsprozess für den 27-jährigen Hauptangeklagten. Er hatte im Sommer 2020 im Bahnhof von Waghäusel einen Mann vor einen fahrenden Zug gestoßen.

Das Urteil im ersten Prozess hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben, weil die Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausreichend überprüft worden sei. Im ersten Prozess hatte das Landgericht Karlsruhe im April 2021 den 27-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes und dessen Bruder zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Im erneuten Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe sagte ein Gutachter, der 27-Jährige habe an keiner psychischen Erkrankung gelitten, die für die Tat eine Rolle gespielt haben könnte. Laut Gericht ist die Strafe "absolut angemessen". Der jüngere Bruder wurde nun wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Fall sorgte für Aufsehen

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Der heute 27-Jährige hatte einen Mann am Bahnhof in Waghäusel (Kreis Karlsruhe) unvermittelt von einer Wartebank gezerrt und ins Gleisbett gestoßen. Der Angeklagte hinderte sein Opfer mit Tritten daran, wieder auf den Bahnsteig zu klettern - auch dann, als ein Güterzug mit 90 Kilometern pro Stunde einfuhr.

Der damals 54-Jährige kauerte zwischen Güterzug und Bahnsteig und überlebte mit schweren Verletzungen. Der mitangeklagte Bruder des Angreifers griff nicht ein, sondern flüchtete mit diesem.

Warum musste der Fall neu verhandelt werden?

Im ersten Urteil war das Landgericht zu dem Schluss gekommen, dass der Angreifer, ein Flüchtling aus Syrien, aus Frustration über seine Lebenssituation in Deutschland gehandelt habe.

Der BGH gab jedoch den Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil teilweise statt. Das Gericht zweifelte das Tatgeschehen nicht an, sah aber die Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausreichend überprüft. In einer neuen Verhandlung müsse vor allem geprüft werden, ob die beiden Brüder an einer schweren psychischen Erkrankung litten, hatte es geheißen.

Bahnsteig am Bahnhof Waghäusel (Foto: SWR)
Bahnsteig am Bahnhof Waghäusel

Wie wurde die Schuldfähigkeit im Revisionsprozess bewertet?

Ein Sachverständiger stellte vor dem Karlsruher Landgericht ein neues Gutachten zu beiden Angeklagten vor. Der jüngere der beiden Brüder leide eindeutig an einer wahnhaften Schizophrenie, also einer schweren psychischen Erkrankung, die sein apathisches und teilnahmsloses Auftreten erkläre. Dadurch habe er auch am Tatort keine Hilfe leisten können.

Beide Brüder waren nach ihren Angaben vor dem Krieg in Syrien geflohen. Der ältere Bruder, der den Mann ins Gleis stieß, wurde von Integrationsbeauftragten und seinem Umfeld oft als freundlich beschrieben, als derjenige, der sich um seinen jüngeren Bruder kümmerte. Nach Einschätzung des Gutachters geriet der 27-Jährige in eine Abwärtsspirale aus Resignation und Überforderung. Er habe jedoch an keiner psychischen Erkrankung gelitten, die eine Rolle für die Tat in Waghäusel gespielt haben könnte.

Was haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert?

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer für den Angreifer eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes - so wie das Urteil bereits im ersten Prozess ausgefallen war. Der 27-Jährige habe aus niedrigen Beweggründen und "erbarmungslos" gehandelt. Es sei ihm darum gegangen, sich abzureagieren. Für den mitangeklagten Bruder plädierte die Staatsanwaltschaft auf sechs Monate auf Bewährung.

Die Verteidigung hielt die Ausführungen des Gutachters für überzeugend und zweifelte nicht an der Schuldfähigkeit des Angreifers. Weil das Motiv aber unklar geblieben sei, sprach sie sich dafür aus, den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. Für den Bruder plädierte sie auf Freispruch.

Wie geht es dem Opfer heute?

Das heute 55-jährige Opfer hatte zum Auftakt des Revisionsprozesses erneut als Zeuge ausgesagt. Der Mann überlebte damals nur wegen seiner schmächtigen Statur, da er sich in eine 19 Zentimeter breite Lücke zwischen Bahnsteig und Güterzug quetschte. Dabei erlitt er mehrere Brüche und schwere Hautverletzungen. Er musste mehrere Monate im Krankenhaus bleiben und infizierte sich mit einem multiresistenten Keim.

Im Prozess berichtete der Mann, dass er immer noch unter Alpträumen und Platzangst leide. Freunde und Verwandte seien auf Abstand zu ihm gegangen. Ab und zu nehme er noch Schmerzmittel. Am Ende seiner Aussage brach der Mann in Tränen aus.

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Andreas Fauth
Matthias Stauss