Im Streit auf zwei junge Männer eingestochen

Urteil: Bewährungsstrafe nach Messerattacke an Pforzheimer Schule

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Autor/in
Peter Lauber
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Im Prozess um die Messerattacke an einer Pforzheimer Schule ist der Hauptangeklagte zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Bei dem Streit waren zwei junge Männer schwer verletzt worden.

Eine Jugendstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung - so lautet das Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe gegen den 19 Jahre alten Hauptangeklagten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann Anfang Februar 2024 bei einem Streit zwei Kontrahenten mit Messerstichen schwer verletzt hat. Ein 20-jähriger Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Streit um Ex-Freundin wohl Auslöser für Messerattacke in Pforzheim

Eifersucht war wohl der Grund für den Streit an der Pforzheimer Schule. Schon gleich zu Beginn des Prozesses hatte der zur Tatzeit 18-jährige Hauptangeklagte die eigentliche Tat zugegeben. Sein Kontrahent, der mit seiner Ex-Freundin angebandelt hatte, und dessen Kumpel wurden dabei durch Messerstiche in die Bauch- und Brustgegend schwer verletzt.

Es war Zufall und Glück, dass da nichts Gefährlicheres passiert ist.

Notwehr im einen, unnötige Gewalt im anderen Fall

Der Angeklagte habe ohne Hemmungen mit einem Messer auf seinen bereits wehrlos am Boden liegenden Kontrahenten eingestochen, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Einen Tötungsvorsatz allerdings sah sie nicht - deshalb die Verurteilung des 19-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Fall des zweiten Opfers, das er ebenfalls mit einem Messerstich verletzt hatte, ging das Gericht hingegen von möglicher Notwehr aus. Der Angeklagte sei von dem 17-Jährigen zuvor mit Pfefferspray und Faustschlägen angegriffen worden. Deshalb habe es in diesem Fall ein Freispruch gegeben.

Wie genau und unter welchen Umständen es überhaupt zu dem Streit gekommen ist, das habe sich leider nicht aufklären lassen, so das Resümee der Richterin. Viele der Zeugen hätten blockiert, geschwiegen oder sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt.

Ich will nicht alle Widersprüche der Zeugen hier aufzählen - wir wollen ja heute noch nach Hause gehen.

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Urteil Messerattacke an Schule in Pforzheim: Freispruch für Mitangeklagten

Für den Angeklagten spreche sein frühes Geständnis der eigentlichen Tat und dass er bislang nicht straffällig geworden sei. Gegen ihn spreche die Hemmungslosigkeit, mit der er ein Messer eingesetzt habe - und das im hochsensiblen Bereich eines Schulhofs, so die Richterin. Zudem besitze er kein Schuldbewusstsein. Bis zuletzt habe er sich nur in der Opferrolle gesehen. Vor dem Hintergrund, dass der 19-Jährige bereits zehn Monate in Untersuchungshaft saß, werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Für einen 20 Jahre alten Mitangeklagten sah das Gericht - wie zuvor schon Staatsanwalt und Verteidiger - keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung. Er wurde freigesprochen.

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