Der Mann habe das ärztliche Vertrauensverhältnis ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Der 56-jährige Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Berufsverbot wurde nicht verhängt.
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs bis zum Schluss. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, er kündigte an, Revision gegen das Urteil beantragen zu wollen.
In der Fachwelt der Osteopathie anerkannte Griffe
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Die Staatsanwältin beschuldigte den Mann unter anderem, im Rahmen osteopathischer Behandlungen einer Patientin 2015 mehrfach mit der Hand über die Brustwarzen gestrichen zu haben.
Eine andere Patientin soll er 2019 geküsst und einen Finger in ihre Scheide geführt haben. Die Anklagebehörde forderte neben einer Strafe ein Berufsverbot. Der Arzt argumentierte hingegen, dass bei der Osteopathie mit bloßen Händen behandelt werde und Patienten in der Regel nur Unterwäsche trügen. Viele in der Fachwelt anerkannte Griffe könnten sexualisiert und falsch interpretiert werden. Um das zu belegen, legte er dem Gericht unter anderem Auszüge aus Fachbüchern mit Fotos vor.
Urteil entspricht Forderung der Anklage
Mit der einjährigen Bewährungsstrafe entsprach das Baden-Badener Landgericht dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß. Zudem muss der Arzt 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.