Der Betonschutt aus dem AKW Philippsburg und den Forschungsreaktoren des KIT, von dem laut Messungen keine gesundheitsgefährdende Radioaktivität mehr ausgeht, sollte nach ursprünglichen Plänen des Regierungspräsidiums Karlsruhe in den Enzkreis kommen. Dort wäre der Müll auf der Deponie Hamberg bei Maulbronn gelagert worden. Aus Sicht des Enzkreises sei die Deponie dafür aber nicht geeignet.
Enzkreis erhält ungefragt Ausnahmegenehmigung
Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Richter hatten entschieden, dass die Ausnahmegenehmigung dem Landkreis nicht gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfe.
Die Pläne zur Entsorgung der Überreste des Atomkraftwerks Philippsburg waren damit vorerst auf Eis gelegt. Allerdings hat das Land Baden-Württemberg jetzt Berufung eingelegt.
AKW Philippsburg: Bauschutt-Fall landet in Mannheim
Der Fall landet damit beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der darüber ein Urteil fällen wird. Bei dem Streit geht es vor allem um die Frage, ob der Bauschutt frei von Radioaktivität ist oder nicht. Das grün geführte Umweltministerium hat hier keine Bedenken. Kritiker sehen dagegen eine Gesundheitsgefahr, die von dem Bauschutt ausgehen könne.