Vor einem Jahr hatte die Stadt 39 Bäume auf der Streuobstwiese neben dem Gewerbegebiet von Bretten-Gölshausen fällen lassen. Dagegen hatte der NABU protestiert. NABU-Landeschef Johannes Enssle hatte sich persönlich vor den letzten Baum gestellt, um ihn vor den Kettensägen zu schützen.
Das Ergebnis der Aktion: Ein Jahr lang durfte der Apfelbaum noch stehen bleiben. Jetzt sind seine Tage gezählt, denn das Regierungspräsidium hat mittlerweile den Widerspruch des Naturschutzbundes NABU abgewiesen. Der letzte Apfelbaum auf der Wiese am Rande des Ortsteils Gölshausen soll bis Ende Januar fallen, damit das benachbarte Gewerbegebiet erweitert werden kann.
Stadt Bretten plant neue Streuobstwiese
Der NABU will keine weiteren Protestaktionen starten, weil die Stadt Ausgleichsmaßnahmen angekündigt hat. In Bretten soll unter anderem eine neue Streuobstwiese angelegt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen gingen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, erklärte ein Sprecher der Stadt. So werde die neue Streuobstwiese größer ausfallen als das gerodete Stück.
Den genauen Zeitpunkt, wann der letzte Apfelbaum in Gölshausen umgesägt werden soll, möchte die Stadt nicht nennen. Es wurde nur ein Zeitraum bis Ende Januar 2024 genannt, in dem die Maßnahme stattfinden soll. Möglicherweise will man auf diese Weise weitere Protest von Baumschützern vermeiden, so die Vermutung.
NABU: Protest war trotzdem Erfolg
Aus Sicht des NABU waren der Protest und die Verzögerung der Rodungsaktion trotzdem ein Erfolg. Landeschef Enssle erklärte dem SWR, der Streit in Bretten einschließlich juristischer Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht habe zumindest den Erfolg gehabt, dass der NABU in Zukunft zeitnah über jedes Rodungsvorhaben von Streuobstwiesen im Land informiert werden soll. Der NABU werde dann zu jedem einzelnen Verfahren eine Stellungnahme abgeben. Momentan gebe es landesweit mehrere Fälle, in denen der Naturschutzbund Widerspruch eingelegt habe.
Gericht lehnt NABU-Antrag ab Streuobstwiese in Großbettlingen darf gerodet werden
Die Gemeinde Großbettlingen (Kreis Esslingen) darf die Streuobstwiese für ein Gewerbegebiet roden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Klare Richtlinien sollen künftige Rodungen verhindern
Umweltschützer des NABU arbeiten gemeinsam mit dem Umweltministerium und kommunalen Vertretern gerade an einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für Streuobstwiesen. Sie soll in Zukunft immer dann herangezogen werden, wenn Streuobstwiesen wie in Gölshausen gerodet werden sollen. Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Biotope gibt es schon länger. Wie das Gesetz anzuwenden ist, war bislang aber noch weitgehend unklar.
NABU will Kahlschläge künftig verhindern
Der NABU-Vorsitzende in Bretten, Norbert Fleischer, will aber nicht verhehlen, dass er mit der Rodung der 40 Bäume in Gölshausen nach wie vor nicht einverstanden ist. Neue Bäume seien zwar wünschenswert, sie benötigten aber viele Jahre, bis sie wieder den gleichen Lebensraum für Tiere bieten, betonte Fleischer. Er setzt darauf, dass künftig klare Regeln helfen, derartige Kahlschläge zu verhindern.