Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) will gegen diese Entscheidung vorgehen. Nach Angaben der Stadt soll die Beschwerde am Montag beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VHG) eingelegt werden. Es handele sich um ein Eilverfahren. Wann die Entscheidung aus Mannheim kommt, sei aber ungewiss.
Beschwerde am VGH in Mannheim
Er halte die Begründungen des Urteils für überprüfungswürdig, so Mentrup. Die Allgemeinverfügung, mit der das Verbot einhergehe, sei auch ein politische Signal, das Teilnehmern geholfen habe, sich zu orientieren. Ohne diese Verfügung sei alles viel komplizierter.

"Ich befürchte nun eine Entwicklung zurück zu mehr unangemeldeten, ungeordneten Demonstrationen, das wäre sehr bedauerlich".
In der Karlsruher Innenstadt demonstrierten in den vergangenen Wochen immer wieder mehrere hundert Menschen gegen die Corona-Maßnahmen und gegen eine Impfpflicht. Die bisherige Allgemeinverfügung gegen die so genannten Spaziergänge läuft Ende Januar aus. Eine neue, überarbeitete Verfügung ist bereits geplant.