Angeklagt wegen Totschlags war damals ein 28-jähriger Mann. Er wurde beschuldigt, im März vergangenen Jahres am Waisenhausplatz in Pforzheim einen 19-Jährigen im Streit mit einem Messer tödlich verletzt zu haben.
Nebenklage hält an Revision fest
Das Landgericht Karlsruhe kam zu der Überzeugung, dass der 28-Jährige aus Notwehr gehandelt habe, und sprach ihn daher frei. Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision. Wie ein Sprecher gegenüber dem SWR mitteilte, hat sie diese nun zurückgenommen. Bei der Überprüfung des Urteils habe man keine Rechtsfehler feststellen können und nur die würden eine Revision ermöglichen.
Auch die Nebenklage hat Revision eingelegt, die laut Landgericht Karlsruhe auch weiterhin Bestand hat. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist in mehreren Monaten zu rechnen.