Rechtsstreit um Rastatter Stadtwappen

Rechte Bürgerinitiative darf Wappen mit Einschränkungen verwenden

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AUTOR/IN
Patrick Neumann

Eine Bürgerinitiative hatte bereits 2019 mit dem Rastatter Weinleiter-Symbol für eine eigene Veranstaltung geworben. Die Stadt Rastatt setzt sich dagegen juristisch zur Wehr.

Die Stadt Rastatt hat seit etwa 130 Jahren ein offizielles Stadtwappen. Es ist ein geteiltes Schild – auf der linken Seite das Wappen Badens, rechts die sogenannte Weinleiter. Ein Symbol, das auf das Mittelalter zurückgeht. Damals war Rastatt ein wichtiger Handelsplatz für Wein. Seit Jahren gibt es allerdings rechtliches Gezerre um die Verwendung des Weinleiter-Symbols. Eine rechte Bürgerinitiative hat das Symbol der Stadt Rastatt benutzt, um für eigene Veranstaltungen zu werben. Die Stadt Rastatt wehrte sich dagegen.

Gericht erlaubt bedingte Nutzung des Symbols

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied in der vergangenen Woche, dass die Bürgerinitiative das Weinleiter-Symbol der Stadt Rastatt zwar weiter benutzen darf, nicht aber im Zusammenhang mit städtischen Veranstaltungen. Im strittigen Fall war es so, dass bereits im Jahr 2019 die politisch rechts einzuordnende Bürgerinitiative bei einer städtischen Veranstaltung in der Badener Halle Flugblätter verteilt hatte. Zahlreiche Bürger hatten sich danach irritiert gezeigt, weil sie zunächst dachten, das Flugblatt hätte wegen des städtischen Logos mit der Stadt Rastatt zu tun.

"Wir sind zufrieden, dass wir mit unserem Kernanliegen durchgedrungen sind."

Im Fall der Rastatter Wappenverwendung lässt sich die Bürgerinitiative von einem szenebekannten Rechtsanwalt vertreten. Das Landgericht Baden-Baden hatte bereits 2021 im Sinne der Bürgerinitiative entschieden. Die Unterlassungsklage der Stadt wurde abgewiesen – Rastatt ging daraufhin in Berufung. Ob die Bürgerinitiative sich mit diesem Teilerfolg zufrieden geben wird, ist bisher nicht bekannt. Es gebe theoretisch noch die Möglichkeit, in dieser Sache bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Für die Bürger heißt es weiterhin: Nicht alle Schriftstücke, die mit Wappen der Stadt Rastatt versehen sind, müssen auch zwangsläufig von der Stadt verfasst worden sein. Genaues Hinschauen wird also auch künftig wichtig bleiben.

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Patrick Neumann