Zweimal im Jahr veranstaltet die Organisation "40 Days for Life" in der Nähe von Pro Familie eine 40-tägige Mahnwache. 2019 verbot die Stadt derlei Aktionen in Sichtweite der Beratungsstelle – um hilfesuchende schwangere Frauen vor emotionalem Druck zu schützen, so die Begründung.
Die Abtreibungsgegner klagten gegen die Auflagen und bekamen in zweiter Instanz Recht. Ein direkter Kontakt zu den Frauen sei nicht gegeben gewesen, so der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. In diesem Fall wiege das Recht auf Versammlungsfreiheit mehr als das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen.
Bürgermeister fordert gesetzliche Regelungen
Für die betroffenen Frauen sei das Urteil ein harter Schlag, meint dagegen Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Er fordert klare gesetzliche Regelungen, die derlei Versammlungen vor Beratungsstellen verhindern und die Privatsphäre der Frauen schützen. Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Rechtsstreit will die Stadt jetzt Beschwerde einlegen.