Die Verteidiger des Richters und des mitangeklagten Autohändlers forderten am Freitag im Prozess am Landgericht Karlsruhe Freisprüche. Sie schlossen sich damit der Forderung der Verteidigung des mitangeklagten ehemaligen Polizisten an. Diese hatte bereits zuvor auf Freispruch plädiert.
Angeklagten wird Rechtsbeugung und Vorteilsnahme vorgeworfen
Der Richter aus Baden-Baden, ein Autohändler und ein ehemaliger Polizist sollen gemeinsame Sache gemacht haben. Unter anderem wegen Rechtsbeugung, Vorteilsnahme und Bestechung sitzen sie seit Anfang Mai vor dem Landgericht Karlsruhe auf der Anklagebank.
Richter und Polizist sollen unter anderem ein Ermittlungsverfahren im Drogenmilieu an den Autohändler verraten haben. Der soll wiederum dem Richter immer wieder teure Luxusautos zur Verfügung gestellt und Geld geliehen haben. Außerdem vermutet die Staatsanwaltschaft, dass der Richter seine Urteile gegen Personen aus dem Umfeld des Autohändlers strafmildernd manipuliert hat.
Verteidiger von mitangeklagtem Polizisten fordert Freispruch
Für einen mitangeklagten ehemaligen Polizisten hatte die Verteidigung Freispruch gefordert. Dem Mann wird vorgeworfen, Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben. Der pensionierte Polizist aus Baden-Baden soll den mitangeklagten Autohändler unter der Hand über ein Ermittlungsverfahren informiert haben. Für einen Geheimnisverrat gebe es nicht ausreichend Beweise, so der Verteidiger des Polizisten. Der Polizist selbst beteuerte seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung für den Mann gefordert.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen für Richter und Autohändler
Für den angeklagten Richter hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung unter anderem wegen Vorteilsnahme im Amt, Bestechlichkeit, Rechtsbeugung und Geheimnisverrats beantragt. Der suspendierte Richter des Amtsgerichts Baden-Baden würde dadurch auch seinen Beamtenstatus verlieren.
Für den Autohändler hatte die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsgewährung und Bestechung eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil wird am 22. Dezember erwartet.