Der pensionierte Polizist aus Baden-Baden beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Er soll einen ebenfalls angeklagten Autohändler unter der Hand über ein Ermittlungsverfahren informiert haben.
Verteidiger hält Beweise für nicht stichhaltig
Für einen Geheimnisverrat gebe es nicht ausreichend Beweise, so der Verteidiger des Polizisten. Es sei zum Beispiel nicht ausreichend geklärt, wie die geheimen Informationen weitergegeben worden sein sollen. Auch halte er es für unwahrscheinlich, dass der Geheimnisverrat innerhalb eines von den Ermittlern festgelegten engen Zeitfensters stattgefunden haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung für den Mann gefordert.
Teure Restaurants: Auch Vorwurf der Bestechung zurückgewiesen
Die drei Männer sollen sich vor über fünf Jahren mit illegalen Mitteln gegenseitig unterstützt haben. Die angeblich durch den Polizisten weitergegebenen Ermittlungsergebnisse bezogen sich auf eine Person im Umfeld des mitangeklagten Autohändlers aus Rastatt. Der hauptangeklagte Richter aus Baden-Baden soll unter anderem gezielt ein mildes Urteil gesprochen und einen Strafbefehl ausgesetzt haben.
Die drei trafen sich auch mehrmals zu gemeinsamen kostspieligen Restaurantbesuchen, zu denen der Polizist eingeladen hatte. Den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf der Vorteilsgewährung wies der Verteidiger des angeklagten Polizisten in der Verhandlung am Mittwoch ebenfalls zurück.
Ganztägige Plädoyers am vorletzten Verhandlungstag erwartet
Am 16. Dezember wird der Prozess vor dem Karlsruher Landgericht fortgesetzt. Dann halten die Verteidiger des angeklagten Richters und des Autohändlers ihre Plädoyer. Das Urteil wird am 22. Dezember erwartet.