Schon am zweiten Verhandlungstag ging der Prozess gegen eine Pforzheimer Hautärztin überraschend schnell zu Ende: Das Amtsgericht stellte das Betrugsverfahren vorläufig ein - mit der Auflage, dass die angeklagte Ärztin eine Geldsumme von 10.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss.
Aufwendiges Verfahren: Mehr als 50 Zeugenvernehmungen
Zuvor hätten sich Vertreter der Staatsanwaltschaft Pforzheim mit der Verteidigung darauf verständigt, das Verfahren nicht weiterzuführen, sagte Henrik Blaßies, Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim dem SWR. Das Gericht sei dieser Anregung gefolgt - auch weil eine Weiterführung des Verfahrens mit mehr als 50 Zeugenvernehmungen sehr aufwendig gewesen wäre, so der Sprecher. Zum anderen, weil viele Fälle schon sieben Jahre zurücklägen.
Die Hautärztin hat der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro zugestimmt. Ein Teil der Summe geht an eine Krebsforschungseinrichtung in Heidelberg, der andere Teil an den Pforzheimer Bezirksverband für soziale Einrichtungen. Kommt die Angeklagte der Zahlung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nicht nach, könnte das Verfahren vom Amtsgericht wieder aufgerollt werden.
Zum Auftakt hatten wir ausführlich über den Prozess berichtet:
Dermatologin soll mit Abrechnungen betrogen haben Über drei Jahre nach ihrem Untertauchen: Hautärztin aus Pforzheim plädiert auf nicht schuldig
Eine zwischenzeitlich untergetauchte Ärztin aus Pforzheim muss sich vor Gericht verantworten. Der Frau wird Betrug mit Abrechnungen vorgeworfen. Sie plädiert auf nicht schuldig.
Geringe Schadensumme: Nur 6.000 statt 600.000 Euro
Seit Montag stand die Pforzheimer Ärztin wegen Abrechnungsbetrug in sieben Fällen vor Gericht. Vor gut drei Jahren hatte sie für Schlagzeilen gesorgt, als sie von einem Tag auf den anderen spurlos verschwand. Die Hautärztin solle falsche Honorarabrechnungen erstellt haben, so die Staatsanwaltschaft in Pforzheim.
Die Schadensumme beläuft sich - entgegen den Angaben und Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die den Schaden auf rund 600.000 Euro bezifferte, auf rund 6.000 Euro. Ein Großteil der Fälle war vor Gericht auch wegen des langen Zeitverzugs von sieben Jahren nicht mehr nachweisbar.