Die Urteilsbegründung gegen den 64-Jährigen vor einem Jahr hatte es in sich. Der Angeklagte habe sexuelle Perversionen praktiziert und sie als Spiel dargestellt. Er habe vor mehr als dreißig Jahren mehrere Pfadfinder in Baden-Baden zur Vergewaltigung eines damals minderjährigen Mädchens genötigt. Dafür gab es drei Jahre Haft.
Rechtsfehler im Missbrauchsprozess
Gegen das Urteil hatte die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Prozess gegen den früheren Pfadfinder-Gruppenleiter an einer anderen Kammer des Landgerichts Baden-Baden neu verhandelt werden muss. Begründet wird die Entscheidung nach SWR-Informationen mit Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung von Aussagen der Nebenklägerin.